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Hauptzollamt Rosenheim

HZA-RO: Durchsuchungen in einem Ermittlungsverfahren wegen "Schwarzarbeit" im südbayerischen Raum

HZA-RO: Durchsuchungen in einem Ermittlungsverfahren wegen "Schwarzarbeit" im südbayerischen Raum
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Rosenheim, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg, München (ots)

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 10.10.2025:

Etwa 50 Ermittlungsbeamte des Zolls, des Polizeipräsidiums München und der Steuerfahndung München durchsuchten am 07.10. und 09.10.2025 zusammen mit drei Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft München I Büroräume eines Lebensmittelkonzerns, ein Steuerberaterbüro und drei Wohnungen in Gaimersheim, München und Unterammergau. Es wurden umfangreiche Unterlagen und digitale Speichermedien sichergestellt. Zugleich wurden Vermögenswerte in Form von Bankguthaben und Immobilien im Wert von etwa drei Millionen gesichert. Der gesamte Ermittlungskomplex richtet sich gegen mehr als 70 Beschuldigte, die - mit einer Ausnahme - nicht dem Lebensmittelkonzern angehören, sondern für selbstständige Unternehmen tätig waren, die in Supermärkten des Lebensmittelkonzerns mit dem Befüllen von Regalen beauftragt waren. Gegen Mitglieder der Geschäftsführung des Lebensmittelkonzerns besteht derzeit kein Verdacht für Straftaten. Den Beschuldigten wird - in unterschiedlicher Beteiligung - u.a. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, gewerbsmäßig- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist von einem Schaden für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger von mindestens 20 Millionen Euro auszugehen. Bei der Staatsanwaltschaft München I wird das Verfahren von einer auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Abteilung geführt. Aufgrund des Umfangs wurde eine Ermittlungsgruppe bestehend aus Beamten des Kriminalkommissariats 34 (K 34), der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weilheim des Hauptzollamtes Rosenheim und der Steuerfahndung München gebildet. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Kontrollen der FKS Weilheim und der Grenzpolizeidirektion (GPI) Murnau in verschiedenen Supermärkten eines Lebensmittelkonzerns im südbayerischen Raum. Der Lebensmittelkonzern beauftragt zur Befüllung der Supermarktregale Subunternehmer. Diese setzen ihrerseits hierfür Nachunternehmer ein. Im Rahmen der Kontrollen wurde festgestellt, dass diese Nachunternehmer unter anderem afghanische Staatsangehörige ohne die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung beschäftigten. Hierauf nahm das Kriminalkommissariat 34 (K 34) des Polizeipräsidiums München die Ermittlungen wegen möglicher ausländerrechtlicher Verstöße und weiterer Rechtsverstöße der Nachunternehmer auf. Parallel hierzu ermittelte die FKS Weilheim wegen möglicher Verstöße im Bereich der sog. Schwarzarbeit. Im Zuge der durchgeführten aufwendigen Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Nachunternehmer ihren sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten nicht oder nur völlig unzureichend nachkamen. Zudem existierten diese Nachunternehmen oftmals nur wenige Monate und wurden sodann durch andere Unternehmen ersetzt, so dass der Verdacht bestand, dass es sich bei den Nachunternehmern um reine "Scheinunternehmen" handelte. Bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen konnte auf Ebene der Nachunternehmen eine Tätergruppe ermittelt werden. Einer der Hauptbeschuldigten dieser Tätergruppe befindet sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft München I am 25.04.2025 Anklage zum Landgericht München I erhoben. Am 07.10.2025 begann die Hauptverhandlung vor der 7. Strafkammer. Drei weitere Beschuldigte dieser Tätergruppe befinden sich in Untersuchungshaft, weitere Beschuldigte sind derzeit flüchtig. Im Laufe der Ermittlungen verdichtete sich der Verdacht, dass weitere Tätergruppen das zuvor beschriebene "Geschäftsmodell" kopierten. Zudem ergaben sich konkrete Anhaltspunkte, dass Subunternehmern und einem Mitarbeiter des Lebensmittelkonzerns das Vorgehen der Nachunternehmer bekannt war. Gegen diese besteht daher der Verdacht der Beihilfe zu den zuvor genannten Taten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Press.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de

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