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Hauptzollamt Krefeld

HZA-KR: Hauptzollamt Krefeld kontrolliert Speditions-, Transport- und Logistikbranche

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Krefeld (ots)

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am Freitag, den 16.07.2021, in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Auch der Krefelder Zoll hat sich mit 29 Bediensteten an dem bundesweiten Einsatz beteiligt, an dem im Kontrollbezirk des Hauptzollamtes Krefeld mit weiteren zwölf Kräften auch die Autobahnpolizei Hilden, das Polizeipräsidium Mönchengladbach, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Bundesamt für Güterverkehr eingebunden waren.

104 Personen waren aufgefordert, dem Zoll detailliert zu ihren Arbeitsverhältnissen Auskunft zu geben. Insbesondere kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.

Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.

Nach den Kontrollerkenntnissen werden nun von 69 Unternehmen die Geschäftsunterlagen geprüft.

Im Bereich des Hauptzollamtes Krefeld ergaben sich bei den Kontrollen vor Ort folgende Auffälligkeiten:

   -	In neun Fällen der Verdacht auf Beitragshinterziehung -	In vier 
Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch -	In einem Fall der 
Verdacht auf Scheinselbständigkeit -	In sechs Fällen der Verdacht auf
Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht -	In fünf Fällen der Verdacht 
auf Mindestlohnunterschreitung -	In einem Fall der Verdacht auf 
Verstoß gegen illegale Ausländerbeschäftigung

In sechs Fällen wird der Zoll in Krefeld ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.

Die Zusammenarbeitsbehörden stellten folgende Auffälligkeiten fest:

   -	Elf Strafanzeigen sowie zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren 
aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz -	Fünf Verstöße 
aufgrund von Überladung und mangelhafter Ladungssicherheit -	Drei 
Verstöße nach der Betriebssicherheitsverordnung -	Zwei Verstöße gegen
die Gefahrgutvorschriften -	Einen Verstoß gegen Karbotagevorschriften
-	In einem Fall bestand der Verdacht des Fahrens unter 
Betäubungsmitteln

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-85010600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell

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