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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Vier Festnahmen bei gemeinsamen Kontrollen
Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

Dortmund (ots)

Am 24. April 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei und der Ausländerbehörde drei Nagelstudios und ein Restaurant in Dortmund.

In einem Nagelstudio im Stadtteil Hörde und in einem Nagelstudio im Stadtteil Brackel wurden u.a. zwei Frauen arbeitend angetroffen. Es handelte sich um vietnamesische Staatsbürgerinnen. In einem Restaurant in der Dortmunder Innenstadt wurde ebenfalls ein vietnamesischer Staatsbürger arbeitend angetroffen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Alle drei Personen im Alter von 27 bis 39 Jahren konnten sich nicht mit deutschen Ausweisdokumenten legitimieren und verfügten lediglich über gültige ungarische Aufenthaltstitel.

"Über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten die Personen nicht" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Sie durften sich daher nur zu touristischen Zwecken in Deutschland aufhalten" so Münch weiter.

Die Zollbeamten leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen die beiden Frauen und den Mann vorläufig fest.

Der Mann verfügte zusätzlich auch noch über einen slowakischen Aufenthaltstitel. Er gab an, seinen Reisepass in einer Wohnung über dem Restaurant aufzubewahren. Die Beamten begleiteten ihn zur Wohnung und stießen dort auf eine weitere vietnamesische Frau, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielt. Sie wurde durch die Polizei vorläufig festgenommen. Bei der Überprüfung der Daten des Mannes stellte sich heraus, dass ein offener Haftbefehl gegen ihn vorlag. Er war wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vom Amtsgericht Pfaffenhofen bereits im Jahr 2022 zu einer Haftstrafe von 50 Tagen oder einer Zahlung von 1.089,50 Euro verurteilt worden. Nachdem er durch eine Dolmetscherin damit konfrontiert wurde, bezahlte er die geforderte Summe.

Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurden die Ausweisdokumente der Beschuldigten der Ausländerbehörde, die auch über den weiteren Verbleib der Personen entscheidet, übergeben.

Die Arbeitgeber erwarten nun Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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