HZA-OS: Geld- und Freiheitsstrafe für Leistungsbetrüger aus Quakenbrück und Lohne; Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück
Osnabrück (ots)
Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch die Amtsgerichte Bersenbrück und Vechta.
So verurteilte das Amtsgericht Vechta einen 29-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Der in Lohne wohnhafte Mann bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Januar 2024 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 600 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren. Bekannt wurde die Beschäftigung des Beschuldigten durch eine Mitteilung seines Arbeitgebers.
Eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verhängte das Amtsgericht Bersenbrück gegen einen 40-jährigen Leistungsbezieher aus Quakenbrück, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 760 Euro. Durch einen Datenabgleich fiel es auf, dass für den Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung abgab. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen den Leistungsempfänger. Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Dieses hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Beide Urteile sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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