HZA-FF: Unternehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
Frankfurt (Oder) (ots)
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte einen Unternehmer aus Berlin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Neben der Strafe muss der Unternehmer auch den entstandenen Schaden in Höhe von 1,2 Mio EUR begleichen. Das Amtsgericht ordnete zugleich die Einziehung dieses Betrages an.
Die Ermittlungen wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) geführt. Danach hatte der Unternehmer, der mehrere Firmen in der Reinigungs- und Baubranche betrieb, für die beschäftigten Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung nicht in vollen Umfang entrichtet. Zur Verschleierung der Schwarzarbeit nutzte er Scheinrechnungen, die von sogenannten Servicefirmen erstellt wurden. Entsprechende Leistungen wurden nicht erbracht. So wurden im Zeitraum von September 2016 bis Februar 2021 Beiträge in Höhe von insgesamt 1,2 Mio EUR nicht gezahlt.
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