HZA-HB: Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe
Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich
Bremen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen führte am Montag. 16 Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Bremen und Stade auf zwei Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Hauptzollamt Bremen setzte dazu jeweils 26 Beamte an beiden Prüforten ein, die insgesamt über 100 Arbeitnehmende auf den Baustellen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten.
Die Prüfungen wurden in Bremen durch Bedienstete der Gewerbeaufsichtsämter Bremen und Hannover begleitet. In Stade nahmen neben Bediensteten der BG Bau, des Ordnungsamtes und der Ausländerbehörde des Landkreises auch zwei portugiesische Behördenvertreter im Rahmen eines Programms der Europäischen Arbeitsmarktbehörde (ELA - European Labour Authority) teil.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich an beiden Orten insgesamt 11 Verdachtsfälle wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In zwei Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.
"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor."
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation: Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst. Schwerpunkte der Schwarzarbeitsüberprüfungen waren Bremen und Stade. Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht möglich.
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