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Hauptzollamt Bielefeld

HZA-BI: Kokain in Kissen versteckt/Zollhündin "Skadi" enttarnt Schmuggelversuch auf A2 bei Bielefeld

HZA-BI: Kokain in Kissen versteckt/Zollhündin "Skadi" enttarnt Schmuggelversuch auf A2 bei Bielefeld
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Bielefeld (ots)

Kokain, Marihuana, Amphetamin und Ecstasy mit einem Straßenverkaufswert von etwa 20.000 Euro stellte der Bielefelder Zoll bei Verkehrskontrollen auf der Bundesautobahn 2 sicher. Die Drogen waren in einem Kissen versteckt.

Am Dienstag, den 24.02.2026, leiteten Beamtinnen und Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Bielefeld einen Kleintransporter mit belgischem Kennzeichen für eine zollrechtliche Kontrolle auf die Rastanlage Obergassel bei Bielefeld.

Der 39-jährige alleinreisende Fahrer gab an, aus Belgien kommend, auf dem Weg nach Polen zu sein. Die Frage nach mitgeführten verbotenen Gegenständen, insbesondere Betäubungsmitteln, sowie Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr wurde von ihm verneint.

Dennoch entschieden sich die Zollbediensteten für eine Intensivkontrolle des Fahrzeugs und sollten mit ihrer Einschätzung richtig liegen.

Da der komplette Laderaum mit unterschiedlichen Waren, Tüten und Koffern beladen war, wurde Rauschgiftspürhündin "Skadi" zur Unterstützung eingesetzt. In der Fahrerkabine zeigte "Skadi" an einem Kissen den Geruch von Betäubungsmitteln an. Nach Inaugenscheinnahme des Kissens kamen zwei schwarze Folienbeutel zum Vorschein. In einem der beiden Beutel wurden 216 Gramm Marihuana festgestellt und in dem anderen 233 Gramm Kokain, 99 Ecstasy Tabletten sowie 124 Gramm flüssiges Amphetamin.

Um auszuschließen, dass sich in den Gepäckstücken noch weitere Betäubungsmittel befanden, wurde der Kleintransporter an der Dienststelle vollständig entladen und die Ladung eingehend kontrolliert. Im Zuge dessen entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner im Zugriffsbereich des Fahrersitzes eine CO2 Schusswaffe und verbotenes Pfefferspray.

Die Betäubungsmittel, die Schusswaffe und das Pfefferspray wurden sichergestellt und gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) eingeleitet. Dieser wurde vorläufig festgenommen und befindet sich derzeit, nachdem er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bielefeld einem Haftrichter vorgeführt wurde, in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Zusatzinformation:

Beim Hauptzollamt Bielefeld ist das Sachgebiet Kontrollen in der Region mit den beiden Kontrolleinheiten Verkehrswege an den Dienstorten Anröchte und Bielefeld sowie mit der Kontrolleinheit Reiseverkehr mit Sitz am Flughafen Paderborn/Lippstadt präsent.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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