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50 Jahre Ausfuhrerstattungsstelle beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Feierstunde mit zahlreichen Gästen

50 Jahre Ausfuhrerstattungsstelle beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Feierstunde mit zahlreichen Gästen
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Hamburg,Bonn (ots)

Die Leiterin der Unterabteilung Finanzbeziehungen zur Europäischen Union, finanzielle Grundsatzfragen der europäischen Politiken und Europarecht im Bundesministerium der Finanzen, Eva-Maria Meyer und der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, haben heute in einer Feierstunde mit zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung die Arbeit des Hauptzollamts Hamburg-Jonas während des vergangenen halben Jahrhunderts gewürdigt. Christoph Schoenfeld, Präsident des Finanzgerichts Hamburg, ging in seiner Rede auf die Fälle ein, die das Finanzgericht im Zusammenhang mit der Ausfuhrerstattung zu entscheiden hatte. Die Ausfuhrerstattungsstelle beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas wurde zum 1. Februar 1968 eingerichtet. Seither ist das Hauptzollamt Hamburg-Jonas die zentrale Stelle der Bundesfinanzverwaltung für die Gewährung von Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Deutschland. Was am 1. Februar 1968 mit 33 Beschäftigten, 11 Schreibmaschinen und 20 Rechenmaschinen begann, entwickelte sich schnell zu einer großen Aufgabe. Seit Bestehen hat die Ausfuhrerstattungsstelle insgesamt rund 31 Milliarden Euro an Agrarsubventionen ausgezahlt. Hierzu wurden rund 5 Millionen Anträge auf Ausfuhrerstattung von über 4.000 Firmen bearbeitet. Zeitweise beschäftigte das Hauptzollamt Hamburg-Jonas bis zu 320 Zöllnerinnen und Zöllner. Am 1. August 1995 wurde das Hauptzollamt Hamburg-Jonas als zugelassene "Zahlstelle des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)" neu errichtet. Seit dem nimmt das Hauptzollamt eine Sonderstellung im Bereich der Bundesfinanzverwaltung ein. Es wurde von den klassischen Aufgaben eines normalen Hauptzollamtes entbunden und nimmt ausschließlich Zahlstellenaufgaben wahr. Zusatzinformation: Ausfuhrerstattungen werden für die Ausfuhr von Agrarprodukten (auch weiter verarbeitete Produkte wie z. B. Backwaren) aus der Europäischen Union an den Exporteur gezahlt, damit Agrarprodukte aus der EU auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sein und die landwirtschaftlichen Märkte in Krisenfällen von Überproduktionen entlastet werden können. Die Höhe der Ausfuhrvergütung entspricht in etwa dem Unterschied zwischen dem Binnenpreis in der Europäischen Union und dem Weltmarktpreis. Die Ausfuhrerstattung ist eines der Instrumente mit der die EU die Versorgung ihrer Bevölkerung durch eigene Landwirtschaft und die im EU-Vertrag niedergelegte Einkommensgarantie für Landwirte umsetzt. Die Ausfuhrerstattung hatte ihre Hochzeit als in den 80er-Jahren die sogenannten Milchseen oder Butterberge die Lager füllten. Im Zuge der Verhandlungen der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) wurde die EU-Exporterstattung in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgeführt und ist derzeit auf null gesetzt. Mehr zum Thema Marktordnungen erhalten Sie unter www.zoll.de/DE/Fachthemen/Marktordnungen Mehr über den Zoll erfahren Sie unter www.zoll.de und mehr über die Ausbildung beim Zoll unter www.talent-im-einsatz.de.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
Britta Miltner
Telefon: 0228/303 11611
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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