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Generalzolldirektion im Dialog mit dem Bundesverband Paket und Expresslogistik Vizepräsident Haas trifft Verbandsvertreter in Bonn

Generalzolldirektion im Dialog mit dem Bundesverband Paket und Expresslogistik 

Vizepräsident Haas trifft Verbandsvertreter in Bonn
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Bonn (ots)

Am heutigen 12. Dezember 2016 traf sich der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e.V. , Marten Bosselmann, sowie weiteren Verbandsvertretern zu einem Gespräch am Hauptsitz der Generalzolldirektion in Bonn. In dem Logistikverband sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste organisiert.

Auf der Agenda des Gesprächs standen neben einem ersten Kennenlernen die Umsetzung des seit 1. Mai 2016 geltenden Unionszollkodex und die damit einhergehenden Neuregelungen für die Branche. Haas und die Verbandsvertreter tauschten sich in diesem Zusammenhang über eine enge Zusammenarbeit zwischen dem deutschem Zoll und dem Verband aus und vereinbarten gegenseitige Unterstützung hinsichtlich der Umsetzung wichtiger Regelungen im Zollbereich.

Haas äußerte sich nach dem Gespräch zufrieden und begrüßte den regen und konstruktiven Austausch mit den Verbandsvertretern: "Die Warenströme im Postverkehr nehmen durch den steigenden Versandhandel immer mehr zu und unterliegen einem stetigen Wandel. Für den Zoll ist es daher sehr wichtig, die Entwicklungen und Bedürfnisse bei seinen Partnern zu kennen, um darauf mit seinen Prozessen reagieren zu können. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Unionszollkodex."

Postsendungen aus Nicht-EU-Staaten müssen grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Zölle oder Steuern bezahlt werden müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent wird aber fällig. Ab einem Wert von 150 Euro kann, abhängig von der Ware, Zoll hinzukommen. Für Geschenksendungen an Privatpersonen gelten unter bestimmten Umständen andere Wertgrenzen. Kurierdienste übernehmen die zollamtliche Abwicklung in Vertretung des Anmelders bzw. Empfängers. Im Jahr 2015 wurden dabei für knapp vier Millionen Sendungen Zollanmeldungen abgegeben.

Zusatzinformation zum neuen Unionszollkodex: Seit dem 1. Mai 2016 gilt im Zollgebiet der Europäischen Union ein neues Zollrecht. Der sogenannte Zollkodex der Union (UZK) sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Verordnungen der Europäischen Kommission lösen den seit 1992 gültigen Zollkodex ab. Der UZK soll den internationalen Warenverkehr schneller, sicherer und transparenter machen und Vorteile für Bürger, Wirtschaft und Staat bringen. Die Zollabfertigung wurde deshalb harmonisiert und vereinfacht, der elektronische Datenaustausch ausgebaut, Verfahrenserleichterungen für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte geschaffen und die Möglichkeiten der Risikoanalyse verbessert. Die Schaffung effizienter elektronischer Zollsysteme in allen Mitgliedstaaten soll gewährleisten, dass die Zollvorschriften EU-weit einheitlich angewendet und umgesetzt werden. Für die Zeit der Entwicklung und Anpassung der dafür erforderlichen IT-Systeme und bis zu deren Anwendung gibt es einen Übergangsrechtsakt (UZK-TDA). Diese Übergangszeit soll nach derzeitiger Rechtslage Ende 2020 abgeschlossen sein.

Ziel des Zolls ist es, den Übergang in das neue Recht möglichst gleitend und reibungslos im ständigen Austausch mit der Wirtschaft zu gestalten. Bestehende Verfahren werden daher zunächst beibehalten. Viele Änderungen werden nicht bereits mit dem 1. Mai 2016 angewendet. Insbesondere genießen bestehende Bewilligungen und Zertifikate Bestandsschutz und gelten bis zu ihrer Neubewertung oder dem Ablauf ihrer Befristung fort. Zu einigen Regelungen werden auf nationaler und europäischer Ebene noch Diskussionen geführt, die gegebenenfalls noch zu Änderungen der Rechtsakte führen können. Dies wird bei der Gestaltung der Übergangsmaßnahmen berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt auch hier im Dialog mit der Wirtschaft, insbesondere wo technische Anpassungen in IT-Systemen erforderlich sind. Weitere Informationen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex_der_Union/der_zollkodex_der_union_node.html

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Pressestelle
André Lenz
Telefon: 040/42820-1241
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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