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POL-PPRP: Weihnachts- und Neujahrsmärkte in der Vorder- und Südpfalz - Die Polizei informiert

Vorder - und Südpfalz (ots)

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz startet bereits im November die Einstimmung auf das Weihnachtsfest mit den ersten Weihnachtsmärkten. Einige Märkte sorgen auch bis ins neue Jahr mit ihren Buden und Ständen für ein besinnliches Ambiente. Um möglichst allen Besucherinnen und Besuchern ein sicheres und angenehmes Erlebnis zu ermöglichen, sind wir auch in diesem Jahr für Sie im Einsatz. Hierfür sind wir mit Polizeikräften auf den Festgeländen unterwegs. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, sprechen Sie die Polizistinnen und Polizisten gerne an. Damit der Besuch des Weihnachtsmarktes zu einem rundum schönen und unbeschwerten Erlebnis wird, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Tipps und Verhaltenshinweise geben:

Gerade, wenn die Märkte gut besucht sind und das Gedränge zwischen den Verkaufsständen groß ist, sind auch Taschendiebe selten weit. Durch geschickte Ablenkung und Fingerfertigkeit versuchen diese, Besuchern in einem unachtsamen Moment Brieftaschen, Handys oder andere Wertgegenstände zu entwenden. Oftmals werden die Geschädigten durch einen Täter abgelenkt, während ein zweiter versucht, die Gegenstände des Opfers zu klauen. Es geht für die Diebe aber auch einfacher: Wer mit seinem Geldbeutel in der Seitentasche der offenen Jacke oder in der hinteren Hosentasche herumläuft, lädt die Langfinger geradezu ein, Beute zu machen. Deshalb sollten Sie gerade in Menschenmengen auf keinen Fall nachlässig sein.

Folgende Tipps helfen dabei, den Langfingern die Diebestour zu vermasseln:

   -Lassen Sie Ihre Tasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt und 
tragen Sie Ihre Hand oder Umhängetasche immer mit der Verschlussseite
zum Körper. Taschen sollten auch stets geschlossen sein. -Werden Sie 
misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "in die Zange" 
genommen werden.
   -Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich 
benötigen. -Kontrollieren Sie in engen Zeitabständen, ob Ihre 
Wertgegenstände noch vorhanden sind.
   -Im Falle eines Diebstahls gilt es immer und schnellstmöglich die 
Polizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten entwendete Giro- oder 
Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort gesperrt
werden.

Weitere Informationen gibt es auf dem Faltblatt "So schützen Sie sich vor Taschendieben" mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten. Das Faltblatt ist kostenlos bei jeder (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich oder kann unter: http://s.rlp.de/SSl heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Schutz gegen Taschendiebstahl erhalten Sie bei www.polizei-beratung.de unter nachfolgendem Link: https://s.rlp.de/DPPfK

Natürlich bieten die zahlreichen Stände und das reichhaltige Angebot an weihnachtlichen Leckereien auch die ein oder andere Versuchung. Auch das kalte Wetter macht den Genuss eines alkoholhaltigen Heißgetränks reizvoll. Unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzen? Die meisten würden diese Frage mit "Nein" beantworten. Spätestens, wenn aber die Heimreise ansteht, wird der gute Vorsatz beiseitegeschoben. "Der eine oder die zwei Glühwein gehen schon..." - diese subjektive Selbsteinschätzung ist gefährlich und kann fatale Folgen für Sie und vor allem für andere Verkehrsteilnehmer haben. Deshalb: Fahren Sie niemals alkoholisiert ein Fahrzeug!

Unsere Tipps stattdessen:

   -Planen Sie rechtzeitig ihre Heimfahrt.

-Fahren Sie nach Alkoholgenuss mit dem Taxi oder benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel für den Heimweg!

-Fahren Sie in keinem Fall mit, wenn der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist!

Im Übrigen gelten diese Tipps nicht nur für Autofahrende, sondern auch beim Radfahren oder wenn Sie einen E-Scooter benutzen. Deshalb sollten Sie, zu ihrem eigenen Wohl und zum Schutz Ihrer Mitmenschen, als Fahrerin oder Fahrer komplett auf Alkohol verzichten. Weitere Informationen für Sicherheit im Straßenverkehr finden Sie unter: https://s.rlp.de/JGdfJ .

Beachten Sie auch, dass bereits seit letztem Jahr bei öffentlichen Veranstaltungen neben Waffen auch Messer aller Art nicht mitgeführt werden dürfen. Dies gilt auch für Alltagsmesser wie z.B. Taschenmesser oder Multitools mit integriertem Messer. Wer dennoch ein Messer mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von über 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die komplette Vorder- und Südpfalz mit dem Rhein-Pfalz-Kreis, den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim und Südliche Weinstraße sowie den kreisfreien Städten Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.

Wenn Sie einen Einblick in unsere Arbeit gewinnen wollen, schauen Sie sich gerne unter https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=ev1pviYkYs0 unseren Film "Wir für die Pfalz" an oder werfen einen Blick in unsere bildgewaltige und informative Broschüre unter https://s.rlp.de/fzYkySg. Sie werden überrascht sein, was wir alles machen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Emil Baur
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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