POL-PDLU: Unfall mit E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Böhl-Iggelheim (ots)
Am Samstag, 28.03.2026, kam es in der Eisenbahnstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem E-Scooter. Der 16-jährige E-Scooterfahrer fuhr hierbei auf das Heck eines geparkten Autos auf und verursachte Sachschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Verletzt wurde niemand. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde bekannt, dass der E-Scooter nicht über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit E-Scootern:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr
üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. Diese muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert
werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von
Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen
Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten
müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines
Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei
Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Schifferstadt
Telefon: 06235 495-4209 (oder -0)
E-Mail: pischifferstadt@polizei.rlp.de
https://www.polizei.rlp.de/?id=1377
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