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POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Auffahrunfall auf der A61 bei Frankenthal deckt mehrere Straftaten auf

Frankenthal/Pfalz (ots)

Am Samstag den 30.08.25 wurde der Polizeiautobahnstation Ruchheim gegen 11.05 Uhr ein Auffahrunfall auf der linken Spur der A61 in Richtung Hockenheim, kurz vor dem Autobahnkreuz Frankenthal gemeldet. Die Polizei war kurze Zeit später an der Unfallstelle und begann mit der routinemäßigen Aufnahme des Unfalls. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei kam es im Bereich der Unfallstelle aufgrund hohen Verkehrsaufkommens zu zählfließendem Verkehr mit Stauungen. Ein 66jähriger Mercedes-Fahrer aus Worms musste daher sein Fahrzeug auf der linken Spur abbremsen. Dem dahinterfahrenden 24jährigen Fahrer eines VW Lupo, aus Nordrhein-Westfalen, gelang es aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes nicht mehr rechtzeitig zu bremsen. Er fuhr auf das Heck des Mercedes auf.

Bei dem Unfall wurden glücklicherweise keine Personen verletzt. Als die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim den Verkehrsunfall aufnahmen, stellten sie bei der Überprüfung des Führerscheines, welchen der 24jährige Unfallverursacher vorlegte, mehrere Unstimmigkeiten fest. Eine genaue Überprüfung des Dokuments mittels Lupe und UV-Licht bestätigte den Verdacht. Der Führerschein war eine Fälschung. Eine Überprüfung am Computer bestätigte zudem, dass der 24jährige gar keine Fahrerlaubnis besitzt. Da der 24jährige VW-Fahrer auch keinerlei Versicherungsunterlagen für das Auto vorweisen konnte, wurde von den Beamten überprüft, ob das Auto ordnungsgemäß zugelassen ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Hierbei wurde festgestellt, dass der Haftpflichtversicherungsschutz für den VW Lupo seit Mai 2025 erloschen war.

Ob in diesem Falle die alte Versicherung des VW Lupo dennoch für den entstandenen Schaden am Mercedes haftet ist ungewiss, da die s.g. Nachhaftung der Kfz-Versicherer lediglich 1 Monat über das Versicherungsende hinaus gilt. Dieses liegt aber im diesen Fall bereits mehr als 3 Monate zurück.

Gegen den 24jährigen VW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, sowie Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz eingeleitet. Der gefälschte Führerschein wurde von der Polizei eingezogen. Ebenso wurde der VW Lupo sichergestellt, damit gewährleistet ist, dass dieser ohne gültige Versicherung nicht mehr im Straßenverkehr unterwegs ist.

Die Polizei schätzt den bei dem Unfall entstandenen Gesamtschaden auf ca. 3000,- Euro.

Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Ruchheim
Menzel, PHK
Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pastruchheim.presse@polizei.rlp.de

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