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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Mehrere Festnahmen bei Grenzkontrollen durch Bundespolizei

Konstanz / Singen (ots)

Die Bundespolizei nahm in den vergangenen Tagen gleich mehrere gesuchte Personen fest. Drei wurden zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Am vergangenen Freitagnachmittag (24. Mai 2025) wurde ein libyscher Staatsangehöriger am Bahnhof in Konstanz von Kräften der Bundespolizei kontrolliert, nachdem er mit dem Zug aus der Schweiz eingereist war. Beim Abgleich seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem wurde ein noch offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz festgestellt. Der 21-Jährige wurde Ende 2023 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese nicht beglich, wurde er gesucht. Auch jetzt konnte er den Betrag nicht aufbringen und muss nun eine 170-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am selben Tag wurde durch die Bundespolizei auch eine 61-jährige Deutsche in eine Haftanstalt eingeliefert. Gegen sie lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg wegen des Erschleichens von Leistungen vor. Die Kontrolle fand kurz nach 20:00 Uhr am Bahnhof in Singen statt. Sie muss 60 Tage Haft verbüßen.

Im Zuge der intensivierten Grenzkontrollen wurden am 25. Mai gleich drei Haftbefehle vollstreckt. Bei einem 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen stellten die Beamten im Zug aus der Schweiz nach Singen am späten Nachmittag eine Strafvollstreckung wegen Sachbeschädigung fest. Eine 26-jährige Italienerin wurde am Grenzübergang in Rielasingen aus der Schweiz kommend kontrolliert und auch bei ihr lag ein offener Haftbefehl vor. In ihrem Fall auf Grund einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit durch das Amtsgericht Neu-Ulm. Beide konnten ihre Geldstrafe in Höhe von 2.600 Euro bzw. 82 Euro bezahlen und ihre Reise im Anschluss fortsetzen. Mit der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt endete hingegen die Reise eines 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen. Er wurde 2023 durch das Amtsgericht Rottweil wegen unerlaubten Aufenthaltes zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang jedoch nicht beglich. Bei der Kontrolle der Bundespolizei in Randegg konnte er den Betrag nicht aufbringen, er muss daher ersatzweise 67 Tage in Haft.

Rückfragen bitte an:

Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1011 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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