POL-MS: Verfolgungsfahrt mit gestohlenem Porsche - Polizei stellt 15-Jährigen
Münster (ots)
Ein 15-Jähriger lieferte sich am Donnerstagabend (09.10., 20:39 Uhr) im Norden Münsters eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Durch intensive Fahndungsmaßnahmen und den Einsatz eines Polizeihubschraubers konnte der Jugendliche schließlich festgenommen werden.
Am Donnerstagabend meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Münster-Coerde. Laut Angaben des Mitteilers hielten sich mehrere Jugendliche in einem Porsche Cayenne auf. Als eine Streifenwagenbesatzung an der Einsatzörtlichkeit eintraf, fuhr der Porsche plötzlich los und streifte dabei den Streifenwagen, der an der Zufahrt zum Parkplatz stand. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt, blieben jedoch fahrbereit. Der Porsche verließ den Parkplatz und bog auf die Königsberger Straße ab. Der Fahrer beschleunigte den Pkw und flüchtete vor der Polizei.
Im Verlauf der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen meldete sich gegen 21:35 Uhr ein Einsatzfahrzeug der Kreispolizeibehörde Steinfurt. Die Beamten hatten das flüchtige Fahrzeug auf dem Schifffahrter Damm in Münster in Fahrtrichtung stadteinwärts entdeckt. Trotz erteilter Anhaltesignale setzte der Fahrer seine Flucht fort, sodass der Sichtkontakt erneut abriss.
Mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers entdeckten Polizisten den flüchtigen Porsche schließlich in einem Waldgebiet bei Münster-Handorf. Einsatzkräfte nahmen den Fahrer, der sich im Unterholz versteckt hielt, vorläufig fest.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 15-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Der Porsche Cayenne ist nach aktuellem Ermittlungsstand am 25.09. dieses Jahres in Münster entwendet worden. Die Polizisten stellten das Fahrzeug sicher. Der 15-Jährige ist nicht im Besitz einer nötigen Fahrerlaubnis und fuhr mutmaßlich unter Drogeneinfluss. Ein Arzt entnahm ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe.
Gegen den Jugendlichen erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten den Jugendlichen der Erziehungsberechtigten.
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