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POL-RT: Schwere Brandstiftung in Sondelfinger Hochhaus Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Reutlingen (ots)

Sondelfingen (RT): Tatverdächtiger dem Haftrichter vorgeführt (Ergänzung zur Pressemeldungen vom 27.03.2015, 10.50 Uhr)

Ein schneller Fahndungserfolg ist der Reutlinger Kriminalpolizei gelungen. Der Brand im Keller eines Hochhauses in der Hopfengartenstraße Straße in den frühen Freitagmorgenstunden, bei dem ein Sachschaden von rund 20.000 Euro entstand, dürfte, wie die Ermittlungen jetzt ergaben, vorsätzlich von einem im Hochhaus wohnenden 43-jähriger Mann gelegt worden sein. Er wurde am Freitagvormittag in seiner Wohnung vorläufig festgenommen.

Wie bereits berichtet, hatten Anwohner gegen 03.15 Uhr eine Rauchentwicklung im Treppenhaus wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Diese konnte rechtzeitig ein Feuer, das in einem Kellerabteil ausgebrochen war und zu einer starken Rauchentwicklung führte, löschen, noch bevor größerer Schaden entstand und umfangreiche Evakuierungsmaßnahmen im 11-stöckigen Gebäude eingeleitet werden mussten. Beamte der Kriminalpolizei nahmen am frühen Morgen den 43-jährigen Tatverdächtigen in seiner Wohnung vorläufig fest.

Ins Visier der Ermittler geriet der bereits einschlägig verurteilte 43-Jährige schon nach dem Brand eines Pkw mit rund 15.000 Euro Schaden auf einem angrenzenden Parkplatz des Hochhauses in der Nacht zum 31.01.2015. (Siehe hierzu Pressemitteilung vom 31.01.2015, 04.19 Uhr) Als nur eine Woche später am 07.02.2015 in der Tiefgarage ein Anhänger brannte und dabei Sachschaden von rund 30.000 Euro entstand, leitete die Polizei, nachdem man zweifelsfrei von vorsätzlicher Brandstiftung ausgehen musste, Maßnahmen zur Überwachung der Tatörtlichkeit ein. Im Zuge dieser Maßnahmen konnte er jetzt der Tat überführt werden. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen entsprechende Beweismittel auf.

Die Kriminalpolizei prüft jetzt, ob der 43-Jährige noch für weitere Branddelikte in Frage kommt. Entsprechende Ermittlungen sind derzeit noch im Gange. Der Beschuldigte machte bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Taten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde er am Freitagnachmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Reutlingen vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. (jh)

Rückfragen bitte an:

Josef Hönes (jh), Tel. 07121/942-1102

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.stabst.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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