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POL-HRO: Fahren.Ankommen.LEBEN! - Kontrollen mit Schwerpunkt "Verbotswidriges Überholen und Handynutzung"

POL-HRO: Fahren.Ankommen.LEBEN! - Kontrollen mit Schwerpunkt  "Verbotswidriges Überholen und Handynutzung"
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Rostock (ots)

Ein kurzer Blick aufs Handy während der Fahrt kann schwerwiegende 
Folgen haben. Denn wer als Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeit 
von 80 km/h nur zwei Sekunden auf den Bildschirm blickt, ist gut 45 
Meter im "Blindflug" unterwegs.

Am heutigen Mittwoch, 5. September 2018, starten in 
Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" 
Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Verbotswidriges Überholen und
Handynutzung". Die speziellen Kontrollen finden im gesamten Monat 
September statt. Darüber hinaus beteiligen wir uns am 20. September 
2018 an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion 
"sicher.mobil.leben" zum Thema Ablenkung.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg (LK MSE, LK VG, LK 
VR) hat es in den vergangenen Jahren einen Anstieg der festgestellten
Handyverstöße gegeben. So wurden im Jahr 2015 noch 3448 Verstöße 
geahndet, im Jahr 2016 waren es 3536 und im vergangen Jahr 2017 waren
es bereits 4674 Handyverstöße.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rostock (LK Rostock, 
LK Nordwestmecklenburg, LK Ludwigslust-Parchim sowie die kreisfreien 
Städte Rostock und Schwerin) sind die Verstöße leicht zurückgegangen,
aber dennoch hoch. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 5566 Verstöße 
festgestellt, 2016 waren es 5231. Im vergangenen Jahr registrierten 
Beamte des PP Rostock insgesamt 5129 Verstöße.

Die Ahndung von Handyverstößen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die
verbotswidrige Nutzung ein hohes Unfallrisiko darstellt. Der Anteil 
der festgestellten Handyverstöße gemessen an allen 
Ordnungswidrigkeiten beträgt um die drei Prozent. Seit dem 19. 
Oktober 2017 wurde das Bußgeld für Kraftfahrzeugführer von 60 Euro 
auf 100 Euro angehoben. Wenn dadurch eine Gefährdung entstanden ist, 
steigt das Bußgeld auf 150 Euro (zusätzlich zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot).
Radfahrer erhalten ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro (zuvor 25 
Euro).

Daneben sind Fehler beim Überholen die fünfthäufigste Unfallursache 
im Land. Allein im Jahr 2017 ereigneten sich pro Woche drei bis vier 
schwere Verkehrsunfälle im Bereich des PP Neubrandenburg mit 
Überholfehlern als Ursache. Im Bereich des PP Rostock waren es im 
Jahr 2017 insgesamt 566 Unfälle mit der Unfallursache Überholen. Eine
Person kam dabei ums Leben, 30 wurden schwer verletzt.

Mehr als 100 Beamte sind heute im gesamten Land im Einsatz und 
kontrollieren Autofahrer auf verbotswidriges Überholen und 
Handynutzung.

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Sophie Pawelke
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041
Fax: 038208 888 2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
https://twitter.com/polizei_pp_ros

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208 888 2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de

Original-Content von: Polizeipräsidium Rostock, übermittelt durch news aktuell

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