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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Überraschter Einbrecher flüchtete

Frechen (ots)

Ein Täter drang in zwei Wohnungen eines Mehrfamilienhauses auf der Baumschulenstraße ein und flüchtete, als eine Bewohnerin ihn bemerkte.

Am Samstagabend (15. Januar), 18.45 Uhr, wurde eine 35-Jährige in ihrem Bett durch ein Geräusch geweckt. Sie sah einen Lichtschein in ihrem Wohnzimmer und schaute nach. Dort war die Terrassentür, die sie vor dem Schlafengehen auf Kipp gestellt hatte, geöffnet worden. Auf der Terrasse entdeckte sie einen Einbrecher mit einem Laptop aus ihrer Wohnung. Bei ihrem Anblick ließ er seine Beute fallen, um schneller flüchten zu können. Er lief in Richtung der Straße Am Kaninsberg. Vor seiner Entdeckung hatte vermutlich der selbe Täter die Balkontür einer Wohnung im zweiten Obergeschoss aufgehebelt. Der Wohnungsinhaber, der das Haus um 16.00 Uhr verlassen hatte, fand bei seiner Rückkehr eine komplett durchsuchte Wohnung vor. Aus ihr fehlten mehrere hundert Euro Bargeld.

Der Einbrecher ist zwischen 180 und 185 Zentimeter groß, Mitte 20 Jahre alt, hat muskulöse Oberarme und trug dunkles, kurzes, hoch gegeltes Haar. Bekleidet war er mit einer dunklen, eng anliegenden Fliesjacke und einer hellen Jeans mit einem dunklen Gürtel. Er trägt am linken Ohr oder der linken Nasenseite einen glitzernden Stecker.

Zeugenhinweise erbittet das Kriminalkommissariat 31 unter der Telefonnummer 02233/520.

Tipps zum Schutz vor Wohnungseinbruch

Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist.

Schließen Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung immer Fenster und Türen ab.

Auch nachts, wenn man zu Hause ist, sollten alle Fenster geschlossen, die Rollläden heruntergelassen und die Haustür abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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