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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Scheiben vereist - zwei Fußgängerinnen verletzt - Hürth

Hürth (ots)

Schwere Verletzungen erlitten zwei Fußgängerinnen am Mittwochmorgen (14. Oktober) bei einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Luxemburger Straße / Horbeller Straße.

Die 21 und 23 Jahre alten dunkel gekleideten Fußgängerinnen überquerten um 07.15 Uhr auf dem Fußgängerüberweg der Kreuzung die Luxemburger Straße aus Richtung Horbeller Straße in Richtung Hans-Böckler-Straße. Eine 52-jährige Autofahrerin bog von der Horbeller Straße nach links auf die Luxemburger Straße ein. Sie erfasste die beiden Fußgängerinnen. Durch den Zusammenstoß riss der Spiegel an der Fahrertür ab.

Ein Rettungswagen brachte die Schwerverletzten in ein Krankenhaus.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizistinnen fest, dass die 52-Jährige nur eine eingeschränkte Sicht hatte, weil die Windschutzscheibe beschlagen und vereist war.

Präventionstipps:

Fahren Sie immer erst los, wenn Sie alle Scheiben ihres Fahrzeuges von Eis und Beschlag befreit haben! Nach § 23 Abs. 1 StVO ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Es reicht nicht aus, nur 40 cm auf der Fahrerseite zu enteisen. Auch die Seitenfenster müssen frei sein. Lediglich die Heckscheibe kann zu bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch einen rechten Außenspiegel gewährleistet ist.

Für Fußgänger gilt: Tragen Sie helle Kleidung, damit andere Verkehrsteilnehmer Sie früh erkennen. Personen mit dunkler Kleidung sind auf rund 25 Meter Entfernung erkennbar. Schon helle Kleidung verbessert die Erkennbarkeit auf etwa 90 Meter. Die Polizei empfiehlt für Kinder Reflektoren an Schulranzen und Kleidung. Damit verbessert sich die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich auf rund 150 Meter.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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