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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Salamidieb ein alter Bekannter -Frechen

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Zunächst war es der Diebstahl von drei
Packungen Salami, mit dem ein 48-Jähriger auf sich aufmerksam machte.
Beobachtet wurde er dabei von einer Zeugin am Donnerstag (28.06.) um 
11.10 Uhr in einem großen Frechener Verbrauchermarkt an der Dürener 
Straße.
Der Mann versteckte die Ware in seiner Kleidung. Eine  Zeugin hatte 
es beobachtet und verständigte den Marktleiter. Dieser sprach den 
Mann nach Verlassen des Geschäfts auf den Diebstahl an. Der Mann 
ignorierte diese Ansprache und ging weiter in Richtung Parkplatz. Der
Marktleiter war eindeutig als Mitarbeiter des Geschäftes erkennbar. 
Er stellte sich vor den Mann, um ihn daran zu hindern seinen Weg 
fortzusetzen. Nun setzte der Mann den mitgeführten 110 Zentimeter 
langen Stockregenschirm mit Metallspitze gegen den Marktleiter (29) 
ein. Er schlug und stieß ihn und damit. Während dieser Attacken fiel 
dem Täter das Diebesgut (drei Packungen Salami im Gesamtwert von 2,97
EUR) aus der Kleidung. Ein weiterer Mitarbeiter des 
Verbrauchermarktes, ein 22-Jähriger kam seinem Chef zur Hilfe. 
Gemeinsam überwältigten sie den Dieb und verständigten die Polizei. 
Die eingesetzten Beamten der Polizeiwache Ost in Frechen nahmen den 
Mann fest. Er wurde dem zuständigen Regionalkommissariat in Kerpen 
überstellt. Der Täter, der seine Personalien zunächst nicht bekannt 
geben wollte, konnte erst nach erkennungsdienstlicher Behandlung 
eindeutig identifiziert werden. Hierzu wurden auch Daten an das 
Bundeskriminalamt übermittelt, die letztlich die Angaben bestätigten.
Der Mann ist ohne festen Wohnsitz und wurde schon 25 Mal wegen 
Eigentumsdelikten verurteilt. Er hat alleine in diesem Jahr weitere 
sieben Diebstähle begangen. Nun prüfen Beamte des 
Regionalkommissariates Kerpen mit der Staatsanwaltschaft Köln, ob der
Mann dem Haftrichter vorgeführt wird. Ein Grund hierfür ist neben den
bereits bekannten Straftaten das Strafmaß für die gestrigen Tat. 
Diesmal handelt es sich bei der Straftat nicht um einen einfachen 
Diebstahl, die Vorwürfe lauten durch den Gewalteinsatz auf 
"räuberischen Diebstahl". Die Mindeststrafe hierfür ist nach dem 
Strafgesetzbuch ein Jahr Freiheitsstrafe.
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3 
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 -  3309
Mail:        dez3.bm@bergheim.polizei.nrw.de
 

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