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Bilder und Links auf Webseiten können teuer werden
Abmahnfalle Internet

Hannover (ots)

Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht
gesetzter Link - auch kleinste Rechtsverstöße im Internet lassen sich
von gewieften Anwälten blitzschnell aufspüren und teuer ahnden. 
Deutsche Gesetze laden zum Missbrauch von Abmahnungen geradezu ein. 
Betroffene sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren, so das 
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 13/06.
Was im privaten Umfeld folgenlos bleibt, wird im Web zum 
Verhängnis: Die freimütige Meinungsäußerung in einem Forum wird zur 
Beleidigung, der eBay-Weiterverkauf eines Produktplagiats zur 
Markenrechtsverletzung. Mit Hilfe einer Suchmaschine finden 
Rechtsanwälte oder ihre Mandanten solche Rechtsbrüche kinderleicht 
und in kürzester Zeit. Fast ohne Aufwand verschicken die schwarzen 
Schafe unter ihnen massenhaft Abmahnungen und kassieren horrend hohe 
Gebühren dafür. Wenn ein Kind ein paar urheberrechtlich geschützte 
Fotos unbedacht in seine Hobby-Homepage einbaut, kann das die Eltern 
mehr als 3000 Euro kosten.
Der deutsche Gesetzgeber hat solcherlei Praktiken ungewollt 
lukrativ gemacht: Anwaltshonorare bemessen sich hier zu Lande nach 
dem Gegenstandswert, und da lassen windige Advokaten gerne ihre 
Phantasie spielen. Bei geringfügigen Online-Rechtsverstößen werden 
oft Beträge von 30.000 Euro und mehr veranschlagt. Solch irrwitzige 
Summen sollen laut Bundesjustizministerium bald nicht mehr erlaubt 
sein, allerdings nur bei einfachen Urheberrechtsverstößen. "Warum 
eine Kostendeckelung bei Abmahnungen von geringfügigen 
Rechtsverstößen nur im Urheberrecht gelten soll, ist unplausibel und 
nicht nachvollziehbar", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich. 
"Eine solch halbherzige Regelung wird nicht genügen, den Missbrauch 
mit Abmahnungen einzudämmen."
Betroffenen rät c't-Experte Holger Bleich: "Eine Abmahnung sollte 
man auf jeden Fall ernst nehmen, ansonsten droht eine teure 
gerichtliche Auseinandersetzung." Mit einer Unterlassungserklärung 
bestätigt man der Gegenseite, den vorgeworfenen Rechtsverstoß in 
Zukunft nicht wieder zu begehen. Bei der genauen Formulierung gibt es
genauso einen Spielraum wie bei der Frage nach der Übernahme und Höhe
der Anwaltskosten - den sollte man nutzen. Ist die Abmahnung 
offensichtlich ungerechtfertigt oder sind die Anwaltsrechnungen 
immens hoch, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt 
hinzuzuziehen. (hob)
Titelbild c't 13/2006
www.heise-medien.de/presseinfo/bilder/ct/06/ct132006.jpg
Hinweis für Hörfunkredaktionen:
Ein Radiobeitrag zu diesem Thema sowie O-Töne von c't-Redakteur 
Holger Bleich sind unter 05 11/2 79 15 60  beim c't-Hörfunk-Service 
abrufbar. Unter www.radioservice.de steht das Angebot für 
akkreditierte Hörfunkredakteure auch im MP3-Format zum Download 
bereit.
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Telefax +49 [0] 511 5352-563 
anja.reupke@heise-medien.de

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