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POL-REK: Wildunfall mit Folgen - Bergheim

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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Mit der dunklen Jahreszeit beginnt die Hauptzeit für Wildunfälle. Die Polizei weist darauf hin, dass gerade jetzt immer mit Wildwechsel zu rechnen ist!

Am Donnerstag (20. November) befuhr ein 18-Jähriger um 00:10 Uhr mit seinem Pkw die Kreisstraße 19 in Richtung Bergheim-Ahe. Dort gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Plötzlich rannte nach Angaben des 18-Jährigen ein Wildtier auf die Kreisstraße. Der Fahranfänger schaltete das Fernlicht aus und versuchte auszuweichen. Dabei geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, drehte sich um 180 Grad und rutschte mit der rechten Fahrzeugseite auf den linken Seitenstreifen. Dort überschlug er sich und blieb auf dem Dach liegen. Durch die zersplitterte Seitenscheibe befreite er sich und verletzte sich dabei leicht. Ein nachfolgender Zeuge (21) hielt mit seinem Pkw an und sicherte die Unfallstelle ab.

Präventionshinweis: Weil Tiere keine Verkehrsregeln kennen und ihren Instinkten folgen, appelliert die Polizei an die Verkehrsteilnehmer, umsichtiger zu fahren!

Im Rhein-Erft-Kreis wurden zwischen dem 01. Oktober bis zum 20. November 41 Wildunfälle registriert. Sieben davon waren in der Folge so schwer, dass wegen nicht mehr fahrbereiter Fahrzeuge oder verletzter Personen Verkehrsunfallanzeigen gefertigt werden mussten.

Ein Grund, warum sich die Unfälle in dieser Zeit mehren, ist die im November beginnende Rauschzeit bei Schwarzwild. Wildschweine müssen sich zudem auch außerhalb ihres Gebiets auf Nahrungssuche begeben und dafür häufiger Straßen überqueren. Dabei treten sie zumeist mit mehreren Tieren (=Rotten) auf die Fahrbahn.

Zusammenstöße mit Wildtieren sind nicht immer zu verhindern. Durch umsichtiges Fahren kann die Gefahr gemindert werden. Wer mit einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern unterwegs ist, hat einen Anhalteweg von 55 Metern. Bei 100 Stundenkilometern ist der Anhalteweg mit rund 80 Metern schon deutlich länger.

Die Polizei rät: Wer Wild auf der Straße entdeckt, sollte vorsichtig abbremsen, abblenden, hupen, das Lenkrad fest umklammern und draufhalten. Besser ein kontrollierter Aufprall als ein unkontrolliertes Ausweichen!

Wurde ein Tier angefahren, sollte die Unfallstelle abgesichert und in jedem Fall die Polizei informiert werden. Der Unfallbericht dient zur Vorlage bei den Kfz-Versicherungen. Außerdem informiert die Polizeileitstelle den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ihm ist es schnell möglich, das womöglich verletzte Tier zu finden. (bm)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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