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Fahrenschon: Unternehmensteuerreform verabschiedet Signal für Investoren - Kommunen gewinnen

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Abschlusses der Reform der
Unternehmensbesteuerung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages 
erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung wird eine der 
wichtigsten wirtschafts- und finanzpolitischen Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz wird, wie im 
Koalitionsvertrag vereinbart, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. 
Damit gelingt es, den Abschluss des Gesetzes ein halbes Jahr vor dem 
Inkrafttreten zu erreichen, was der Wirtschaft, den Betrieben und der
Verwaltung genügend Zeit gibt, sich auf die neuen Regelungen 
einzustellen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen und den 
abschließenden Berichterstattergesprächen konnte die CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag noch entscheidende Verbesserungen durchsetzen:
Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und 
Solidarzuschlag sinkt ab 1. Januar 2008 auf 29,8 %. Damit liegen die 
deutschen Steuersätze wieder im europäischen Mittelfeld. Die 
steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschlands für in- und 
ausländische Investoren wird erhöht. Um "Waffengleichheit" mit den 
Kapitalgesellschaften herzustellen und auch die Investitionskraft und
die Eigenkapitalbasis des Mittelstands zu stärken, werden in Zukunft 
einbehaltene Gewinne in Personengesellschaften dem gleichen 
Steuersatz wie Körperschaften (Thesaurierungsbegünstigung) 
unterworfen.
Die Zinsschranke trifft durch die Freigrenze Kreditfinanzierungen 
erst ab einer Größenordnung von 20 Mio. Euro. Bei der Beschränkung 
des Zinsabzugs auf 30 % des Gewinns vor Steuern und Zinsaufwendungen 
(EBIT) konnte diese Ausgangsgröße um Abschreibungen (EBITDA) 
erweitert werden. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, 
dass Investitionen teilweise auch fremdfinanziert werden müssen.
Die Investitionsabzugsregelung des § 7g EStG sah vor, dass 
bilanzierende Betriebe mit einem Gewinn bis 210.000 Euro bis zu 40 % 
der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen 
Wirtschaftsguts in den nächsten zwei Jahren gewinnmindernd abziehen 
können. Hier konnte das Größenmerkmal auf 235.000 Euro erhöht werden 
und die Investitionsfrist auf drei Jahre verlängert werden. Die 
Zweckbestimmung bei der geplanten Investition wurde weicher 
ausgestaltet, so dass sinnvolle Investitionsentscheidungen bei 
geändertem wirtschaftlichen Umfeld möglich bleiben. Mit den 
vorgesehenen Nachbesserungen wird die vom 
Bundeswirtschaftsministerium identifizierte Mittelstandsdelle 
beseitigt. Für den Bereich der Landwirtschaft konnte durchgesetzt 
werden, dass die Betriebsgröße des Betriebs nicht mehr durch den 
Wohnungswert des Landwirts beeinflusst wird, was den relevanten 
Einheitswert um bis zu 90 % entlastet.
Die Kommunen werden bei der Mitfinanzierung der 
Unternehmensteuerreform verschont und können stattdessen schon im 
ersten Jahr mit 70 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen:
Die Gewerbesteuer umfasst in Zukunft nicht mehr die 
streitanfällige 50 % Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen, 
sondern eine 25 % Hinzurechnung aller Zinsen und der 
Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten (pauschal 20 %
bei Mobilien und 25 % bei Immobilien).
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Senkung der 
Bürokratiekosten durch die Veränderung der steuerlichen Behandlung 
geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der ursprünglich vorgesehene 
absolute Betrag von nur noch 60 Euro wurde auf 150 Euro angehoben. 
Darüber hinaus werden Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro im Rahmen einer
Poolabschreibung generell über fünf Jahre abgeschrieben. Eine 
entscheidende Erleichterung für die Betriebe ist, dass die Ansätze in
der Handelsbilanz und der Steuerbilanz nun die gleichen sind. Private
Anschaffungen sowie der Viehbestand in der Land- und Forstwirtschaft 
sind von der Absenkung der GwG-Grenze nicht betroffen.
Ab 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungssteuer eingeführt für 
Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und
Termingeschäften, nicht aber aus Immobilienverkäufen. Der 
Abgeltungssteuersatz von 25 % ist attraktiv für Anleger. Wer 
persönlich einen geringeren Steuersatz hat, optiert gegen die 
Abgeltung und erhält die von der Bank zu viel einbehaltene Steuer vom
Finanzamt zurück. Die Abgeltungssteuer stellt Kapitalerträge bis auf 
wenige Ausnahmen von der stark kritisierten Kontenabfrage frei.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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