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CSU-Landesgruppe

Straubinger: Keine Grundgesetzänderung wegen der SGB II-Reform

Berlin (ots)

Zur anhaltenden Diskussion über eine
Grundgesetzänderung zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen erklärt 
der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Max Straubinger.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Mischform der 
Verwaltung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als 
verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist der Gesetzentwurf, der auf den
Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beruht, richtig, und wird auch
der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gerecht.
Eine Grundgesetzänderung, wie von der SPD, Landkreistag/ 
kommunalen Spitzenverbänden und Ministerpräsidenten gefordert, würde 
350 neue grundgesetzliche geschützte Rechtspersönlichkeiten mit 
eigener Personalbewirtschaftung schaffen und damit große Mehrkosten 
verursachen.
Unabhängig davon haben die drei Organisationsformen 
(Optionskommune, Argen und getrennte Aufgabenwahrnehmung) keine 
großen Unterschiede bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen 
erbracht. Es kommt vielmehr auf den Einsatz der Bediensteten in den 
Verwaltungen an, Langzeitarbeitslose schnell in Stellen oder 
Arbeitsangebote zu vermitteln. Deshalb ist der Streit um die 
Organisationsform müßig- den betroffenen Menschen muss schnell 
geholfen werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen, dies in 
freiwilliger Zusammenarbeit zu tun, ist die beste Grundlage, schnelle
Hilfe zu gewährleisten.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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