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Stephan Mayer: Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich zulässig

Berlin (ots)

Zu der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von 
Online-Durchsuchungen erklärt der innen- und rechtspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der freiheitliche Rechtsstaat darf nicht die Augen verschließen, 
wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen 
geht. Deshalb ist laut Bundesverfassungsgericht die 
Online-Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen 
verfassungsrechtlich zulässig.
Das Urteil bestätigt die Position der CSU-Landesgruppe, da es 
sowohl der inneren Sicherheit als auch der persönlichen Freiheit 
gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass die 
Computerfestplatte kein Bereich sein darf, in dem sich Terroristen 
ungestört organisieren können. Das ist die wichtigste Aussage des 
heutigen Urteils und ein starkes Signal für die wehrhafte Demokratie.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine ausgewogene und 
praxistaugliche Entscheidung getroffen. Mit dem neu entwickelten 
Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme betont das Bundesverfassungsgericht den grundrechtlichen 
Schutz der Privatsphäre im Informationszeitalter. Gleichzeitig 
ermöglicht die heutige Entscheidung aber wirksame Maßnahmen zum 
Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen.
Das Bundeskriminalamt muss nun ohne Verzögerung die gesetzliche 
Befugnis für Online-Durchsuchungen erhalten. Der entsprechende 
Gesetzentwurf muss unverzüglich ins Gesetzgebungsverfahren 
eingebracht werden.
Unsere Forderung, die Online-Durchsuchung auch zum Zweck der 
Strafverfolgung einzusetzen, wurde durch das Urteil bestätigt. Die 
Bundesjustizministerin muss nun zügig einen Gesetzentwurf dazu 
vorlegen.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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