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Mayer: Stellenwert der Ehe beim Unterhaltsrecht auch künftig gewürdigt

Berlin (ots)

Zur innerhalb der Koalition erzielten Einigung über
die Reform des Unterhaltsrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Koalition hat eine ausgewogene Einigung zur Neuregelung des 
Unterhaltsrechts erzielt. Künftig ist klar: das Kindeswohl steht an 
vorderster Stelle. Deshalb geht der Kindesunterhalt allen anderen 
Unterhaltsansprüchen im Rang vor.
Der hohe Stellenwert der Ehe wird auch künftig angemessen im 
Unterhaltsrecht berücksichtigt. Das war ein sehr wichtiges Anliegen 
der CSU-Landesgruppe. Wenn eine geschiedene Ehefrau in der Ehe auf 
berufliches Fortkommen verzichtet hat, um gemeinsame Kinder zu 
erziehen, kann sie nach der Scheidung für längere Zeit Unterhalt 
beziehen. Hiermit wird der nachehelichen Solidarität und dem hohen 
Stellenwert der Ehe Rechnung getragen.
Die Leistung der Kindererziehung kann auch zu einer Besserstellung im
unterhaltsrechtlichen Rang führen. Damit wird die Kindererziehung im 
traditionellen Familienmodell in angemessener Weise gewürdigt. Die 
Ehefrau, die sich der Kindererziehung widmet und auf eigenes 
berufliches Fortkommen verzichtet, wird so in ihrem Vertrauen auf die
eheliche Rollenverteilung geschützt. Auch dies ist ein positives 
Signal der erzielten Einigung.
Mit diesen Ergebnissen ist eine Lösung gefunden, die den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsunterhalt gleichermaßen 
Rechnung trägt wie dem berechtigten Vertrauen des kindererziehenden 
Ehegatten im traditionellen Ehemodell.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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