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DIE ZEIT

Verfassungsschützer: Kaum Handhabe gegen verdächtige Islamisten

Hamburg (ots)

Der stellvertretende Leiter des Hamburger
Verfassungsschutzes, Manfred Murck, äußert scharfe Kritik an den
gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfolgung verdächtiger Islamisten in
Deutschland. "Rechtlich können wir nicht verhindern, dass sich jemand
aus Deutschland in Kampfgebiete anderer Länder bewegt und dort
möglicherweise amerikanische Soldaten erschießt," sagt Murck der
ZEIT.
Als Beispiel nennt Manfred Murck den Fall des in Hamburg lebenden
Abderrazak M., der Ende März versucht hatte, in den Irak zu reisen.
Der Mann war in der syrischen Hauptstadt Damaskus festgenommen und
nach Deutschland zurückgeschickt worden. Nach kurzer
Untersuchungshaft wurde Abderrazak M. auf freien Fuß gesetzt. Obwohl
Verfassungsschutz und Polizei der Hansestadt sicher sind, dass er ein
Bombenattentat plante und möglicherweise Verbindungen zu einer
irakischen Terrorgruppe hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden,
dass er zu einer bestimmten terroristischen Gruppierung gehört. Dies
ist die Voraussetzung für eine Verurteilung nach dem neuen
Terrorismusparagrafen 129b Strafgesetzbuch.
Das Problem sei, so Murck, dass in vielen Fällen zwar eine
Einbindung in das internationale islamistische Terrornetzwerk
festgestellt werden könne, nicht aber eine organisatorische
Gruppenzugehörigkeit. "Diese Leute leben mit dem Vertrauen auf Allah
und auf ihren Rechtsanwalt." Der Bundesnachrichtendienst schätzt,
dass es bisher etwa einem Dutzend militanter Muslime aus der
Bundesrepublik gelungen ist, in den Irak zu gelangen.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (DIE ZEIT Nr. 49, 
   EVT 27. November 2003) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei 
Elke Bunse, DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Tel.: 040/ 3280-217, Fax: 040/ 3280-558, E-Mail:  bunse@zeit.de

Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

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