Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesärztekammer mehr verpassen.

Bundesärztekammer

BÄK und DGGG: Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation

Berlin (ots)

(Berlin/München, 14.12.2006) Für eine Änderung der
gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus 
medizinischer Indikation haben sich die Bundesärztekammer und die 
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausgesprochen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) mit Sachverständigen aus dem 
Wissenschaftlichen Beirat und die Deutsche Gesellschaft für 
Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit ihrer Arbeitsgruppe 
Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch 
haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Damit will die 
Ärzteschaft sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik zu einer 
qualifizierten Neuorientierung hinsichtlich der Durchführung 
pränataldiagnostischer Maßnahmen und von medizinisch indizierten 
Schwangerschaftsabbrüchen anregen.
Ziel ist es, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate 
Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwägung soll das 
Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener 
Schwangerschaft schützen und gleichermaßen das Bedürfnis der 
Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung für ihr Leben und 
ihre Gesundheit berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommt der 
ärztlich geleiteten Beratungspflicht wesentliche Bedeutung zu.
Die Vorschläge zur Rechtsergänzung orientieren sich eng an der 
bestehenden Rechtslage. Ebenso wie vor einem Schwangerschaftsabbruch 
in der Frühschwangerschaft nach § 218 a Abs.1 StGB sollte auch vor 
einem Abbruch der Schwangerschaft nach Pränataldiagnostik 
(medizinische Indikation) - sofern kein Notfall vorliegt - eine 
Beratung gesetzlich verankert werden (vgl.  Vorschlag für § 219 a 
[neu]).
In der Präambel des gemeinsamen Vorschlages von BÄK und DGGG wird 
zunächst der grundlegende Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs nach 
Pränataldiagnostik dargelegt. Im Interesse einer umfassenden 
Problemlösung beziehen sich die dann folgenden Vorschläge nicht nur 
auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf notwendige Änderungen in 
anderen Rechtsvorschriften, z. B. dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Weitere Änderungsvorschläge beziehen sich auf die bisher 
unvollständige Dokumentation im Rahmen der 
Schwangerschaftsabbruchstatistik. Der Gesamtvorschlag ist sehr 
ausführlich mit einer allgemeinen und speziellen Begründung zu den 
einzelnen Regelungsänderungen versehen.
Aus ärztlicher Sicht ist der Vorschlag geeignet, intrauterines 
Leben zu jedem Zeitpunkt in gleicher Weise zu schützen, aber dennoch 
in einer bestehenden Konfliktsituation und besonders im Notfall 
angemessen reagieren zu können.
Den Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts 
können Sie auf den Internetseiten der Bundesärztekammer und der 
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe abrufen:
http://www.baek.de
http://www.dggg.de
Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
Tel.: 030/40 04 56-700 (Pressestelle der deutschen Ärzteschaft)
Prof. Dr. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für 
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Tel.: 089/7 91 51 60 oder 0173-85 64 697 (Vorstandsreferat DGGG)
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Deutsche Gesellschaft  für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Heilmannstr. 25 h
81479 München

Pressekontakt:

Tel.: 030/40 04 56-700 (Pressestelle der deutschen Ärzteschaft)
Tel.: 089/7 91 51 60 oder 0173-85 64 697 (Vorstandsreferat DGGG)

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesärztekammer
Weitere Storys: Bundesärztekammer