Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesärztekammer mehr verpassen.

Bundesärztekammer

Ärzte können ihre Patienten besser informieren
Ärzteparlament beschliesst Novellierung der Berufsordnung

Köln (ots)

Auf dem Praxisschild, im Internet und in den
Praxisräumen sind den Ärzten künftig deutlich mehr Informationen über
ihre Qualifikationen gestattet, als das bisher möglich war. Der 103.
Deutsche Ärztetag in Köln hat hierzu entsprechende Änderungen der
(Muster-)Berufsordnung beschlossen. Nach den neuen Bestimmungen
dürfen Ärzte auf ihren Praxisschildern alle im Rahmen der
Facharztweiterbildung erworbenen Bezeichnungen sowie von der
Ärztekammer verliehenen Qualifikationen angeben, sofern sie diese
Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausüben. Dazu gehören
beispielsweise Schwerpunkte wie Rheumatologie, Gefäßchirurgie,
Kardiologie, Endokrinologie (Behandlung von Erkrankungen der
Schilddrüse) und gynäkologische Reproduktionsmedizin.
Darüber hinaus ist der Katalog der ausdrücklich
ankündigungsfähigen Bezeichnungen erweitert worden. Zukünftig soll
die hausärztliche Versorgung, Bereitschaftsdienst oder
Notfallbehandlung sowie Dialyse und die Zugehörigkeit zu einem
Praxisverbund auf dem Praxisschild ankündigungsfähig sein. "Mit
diesen Neuerungen und den erweiterten Möglichkeiten der
Praxisinformation tragen wir dem veränderten Informationsbedürfnis
der Patienten Rechnung. Künftig werden die Patienten ein sehr genaues
Bild über die Qualifikation der Ärzte haben", so Dr. Dieter Everz,
Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der
Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer.
In den Praxisräumen und im Internet sind weitere Angaben,
beispielsweise Informationen über besondere Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, zulässig. Solche Selbsteinschätzungen dürfen
aber nicht mehr als drei Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen
umfassen und müssen ausdrücklich mit dem Hinweis versehen werden,
dass ihnen nicht eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation zu
Grunde liegt. Auch dürfen sie nicht gegen das Werbeverbot verstoßen.
Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder
vergleichende Werbung.
Das Werbeverbot ist allerdings nicht mehr die bestimmende
Kernregelung der beruflichen Kommunikation. Im Vordergrund steht nun
die Erlaubnis zur sachlichen Information. "Die jetzt vorgenommene
Novellierung der Berufsordnung soll sowohl den Aspekten des
Patientenschutzes und der Patienteninformation als auch der
Chancengleichheit unter Ärzten und dem Charakter der
Freiberuflichkeit gleichermaßen Rechnung tragen", betonte Everz.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an die Pressestelle der deutschen
Ärzteschaft,
Tel.: 0221 - 821 36 01 (während des 103. Deutschen Ärztetages vom 9.
bis 12. Mai 2000)

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesärztekammer
Weitere Storys: Bundesärztekammer
  • 10.05.2000 – 13:11

    Ärztetag: Keine Ausgrenzung von Kranken

    Köln (ots) - Der Deutsche Ärztetag befürchtet eine zunehmende Ausgrenzung von chronisch kranken und schwerkranken Menschen durch die mit der Gesundheitsreform 2000 beschlossene integrierte Versorgung. Diese neue Versorgungsform ermöglicht es den Krankenkassen mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen Versorgungsverträge zu schließen, ohne dass den für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ...