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BARMER

Erklärung des Bundesversicherungsamtes und der BARMER zu spekulativen Anlagegeschäften

Wuppertal (ots)

In Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt
gibt die BARMER Ersatzkasse zu den Vorwürfen des WDR-Magazins "markt"
in der Sendung vom 28. Januar 2002 und den sich anschließenden
Medienberichten folgende Erklärung ab:
Die zwischenzeitlich durchgeführte Sonderprüfung des
Bundesversicherungsamtes ergab nachfolgende Ergebnisse:
1. Die vom Magazin "markt" unmittelbar und mittelbar erhobenen
Vorwürfe sowie der in den Sendung erweckte Eindruck, die BARMER
Ersatzkasse habe im Jahr 2000 in rechtswidriger Weise mit
Beitragsmitteln spekulative Wertpapiergeschäfte getätigt und hieraus
Verluste erzielt, sind nicht begründet.
2. Bei der Anlage und Verwaltung der Mittel hat die BARMER
Ersatzkasse Vermögensanlagen getätigt, die sich jederzeit im Rahmen
des vom Gesetzgeber festgelegten Anlagekataloges des § 83 SGB IV
gehalten haben.
3. Spekulative Wertpapiergeschäfte, insbesondere Aktienkäufe, die
nach diesem Anlagekatalog unzulässig sind, hat die BARMER Ersatzkasse
nicht getätigt.
4. Eine Kreditaufnahme zum Zwecke des Wertpapiererwerbs ist nicht
erfolgt.
Insgesamt bestätigt das Bundesversicherungsamt: Die BARMER
Ersatzkasse ist den im Jahr 2000 aufgetretenen starken
Ausgabesteigerungen durch ein wirtschaftliches Finanzmanagement
gerecht geworden.
Zu dieser zwischen dem Bundesversicherungsamt und der BARMER
abgestimmten Erklärung stellt der Vorsitzende des
BARMER-Verwaltungsrates, Hans Neusigl, fest: "Zum Nutzen der BARMER
und ihrer Versicherten wurde eine kluge und effiziente
Anlagestrategie betrieben. Das ist ein gutes Testat und ein großes
Kompliment für unsere Finanzexperten. Ich äußere die Erwartung", so
Neusigl weiter, "dass der WDR nach dem rufschädigenden Beitrag vom
28. Januar 2002 mit gleichem Elan von den heute bekannt gewordenen
Fakten berichtet."
Für Rückfragen: 
BARMER-Presseabteilung
Susanne Rüsberg-Uhrig
Telefon (0202) 5 68 14 21

Original-Content von: BARMER, übermittelt durch news aktuell

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