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IT-Geschäftsführung erwirkt allein im Juni drei Gerichtsbeschlüsse gegen Oliver Schulz
Sworn-Geschäftsführer kassierte ein Urteil und zwei einstweilige Verfügungen
Staatsanwaltschaft ermittelt

Berlin (ots)

Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds (IT-Fonds), Oliver Schulz, hat die aktuelle Fonds-Geschäftsführung in den vergangenen Wochen erhebliche Fortschritte gemacht und damit Nachteile und Schäden, die zu Lasten der Anleger gegangen wären, abgewendet.

Am 18. Juni war Oliver Schulz vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der Komplementärgesellschaft zahlreicher InfraTrust-Fonds im Dezember 2010 verurteilt worden. Schulz hatte im Dezember 2010 erstmals versucht, die InfraTrust-Fonds IT 2, 5, 6, 8 sowie ITP 7 und 9 durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK Management GmbH geradezu handstreichartig zu übernehmen. Dabei hatte er auch den Treuhänder zur Ausstellung der erforderlichen Vollmachten getäuscht.

Auf der Grundlage dieses Urteils in Höhe eines ersten Teilbetrags von 32.000,- Euro wird IT-Geschäftsführer Stephan Brückl weitere Forderungen in den USA sowie für die durch die Verzögerungen entstanden Schäden einklagen, denn Oliver Schulz hatte im Zuge der damaligen Übernahme auch versucht, das US-Vermögen der Fonds auf von ihm kontrollierte Gesellschaften zu übertragen. Weiterhin wird die Geschäftsführung der IT-Fonds prüfen, in welchem Umfang die von Oliver Schulz begangene Pflichtverletzung auch den Tatbestand der strafrechtlichen Untreue erfüllt und strafrechtliche Maßnahmen zu veranlassen sind.

Am 24. Juni verbot das Landgericht Berlin den im Interesse von Oliver Schulz handelnden Rechtsanwälten B/R/G die Einberufung von Gesellschafterversammlungen für die Fonds IT 6 und 8 mittels einer einstweiligen Verfügung (Az: 21 O 191/13). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der ITFonds berechtigt ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte die Fonds-Geschäftsführung aber bereits getan. Somit waren die auf Betreiben von Oliver Schulz und durch die B/R/G einberufenen Gesellschafterversammlungen sowohl treuwidrig als auch unzulässig. Mit dieser einstweiligen Verfügung schuf Geschäftsführer Stephan Brückl Rechtsklarheit und verhinderte, dass die von Oliver Schulz mandatierten Rechtsanwälte B/R/G unwirksame und anfechtbare Beschlüsse im höchsteigenen Interesse von Oliver Schulz herbeigeführt hätten, die weitere Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten für die betroffenen Fonds hervorgerufen hätten. Zudem konnte mit dieser einstweiligen Verfügung ein weiterer Versuch von Oliver Schulz und seiner Sworn Gruppe, die IT-Fonds 6 und 8 feindlich zu übernehmen, verhindert werden.

Am 25. Juni verbot das Landgericht Berlin Oliver Schulz weiterhin falsche Behauptungen über den Status quo sowie die Entwicklung der IT-Fonds zu verbreiten. Konkret erließ das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich (27 O 340/13). MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH Fonds-Geschäftsführer Stephan Brückl hatte diese einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit der in weiten Teilen unwahren Darstellung von Oliver Schulz über die IT-Fonds 2, 5 und 9 innerhalb der von ihm initiierten "Sworn hilft Anlegern"-Kampagne beantragt. Bei Zuwiderhandlung drohen Oliver Schulz ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000,00 Euro oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Schulz hatte u. a. behauptet, dass den Fonds IT 2, IT 5 und ITP 9 angeblich seit dem 1. Januar 2013 weitere hohe Verluste zugeschrieben worden wären und diese nur noch über 25 Prozent der Substanz verfügten. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Im Gegenteil: Der Geschäftsleitung der IT-Fonds ist es gelungen, weitere Verlustzuweisungen der Fonds zu beenden und die Kapitalkonten bei der CIG LLC zugunsten der Fonds festzuschreiben. Darüber hinaus hat sich die CIG Wireless verpflichtet, den Fonds ca. $ 1,3 Mio. Barkapital zuzuführen. Zudem müssen zur Substanz weitere Vermögenswerte hinzugerechnet werden.

Überdies hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in einem weiteren Verfahren gegen Oliver Schulz die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen diesen verfügt.

Ungeachtet der eindeutigen Rechtsbrüche und der hierauf von der Fondsgeschäftsführung konsequent gegen Oliver Schulz erwirkten Gerichtsbeschlüsse, versucht dieser von seiner Verurteilung abzulenken und weiterhin Anleger und Vertriebe für seine Zwecke zu instrumentalisieren. In Presseinformationen und auf seiner Webseite ließ Oliver Schulz den Gerichtsbeschlüssen und Urteilen gegen ihn eine höchst eigene Interpretation angedeihen und stellt dabei dreist weitere unwahre Tatsachenbehauptungen auf. "Auch dies wird derzeit sorgsam geprüft", so IT-Geschäftsführer Stephan Brückl.

"Gegebenenfalls werden wir auch diesbezüglich weitere juristische Anstrengungen gegen Oliver Schulz unternehmen."

Pressekontakt:

NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Telefon: +49-30-2404-8290
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E-Mail: uwe.wolff@naima-media.de

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