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GEZ-Presseerklärung zum Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 28. Februar 2007 - "ARD und ZDF kassieren Arme" ab sowie "Opfer des Verfahrens"

Köln (ots)

Die gegenüber ARD und ZDF bzw. der GEZ erhobenen
Vorwürfe sind unzutreffend. Es ist auch unzutreffend, dass sich ARD 
und ZDF an Hartz IV-Empfängern bereichern. Von zusätzlichen bzw. 
ungerechtfertigten Gebühren-Einnahmen in Höhe von 560 Mio. kann keine
Rede sein. Im Einzelnen ist festzustellen:
Jeder Arbeitslosengeldempfänger (Hartz IV ohne Zuschlag) kann sich
selbstverständlich bei der GEZ befreien lassen, wenn die 
Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Die notwendigen Anträge liegen 
bei den zuständigen Behörden (z. B. Arbeitsagenturen) aus.
Der Artikel in der FR vom 28.02.07 stellt die Fakten falsch dar. 
Die Befreiung von der Gebührenpflicht ist und war schon in der 
Vergangenheit immer an das Antragserfordernis geknüpft. Es trifft 
nicht zu, dass Sozialhilfeempfänger vor 2005 automatisch befreit 
waren. Nach altem Recht hatten die Empfänger von Sozialleistungen die
Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Sozialbehörde einen entsprechenden
Freistellungsantrag zu stellen. An diesem Antragserfordernis hat sich
auch nach der Einführung der neuen gesetzlichen Regelung nichts 
geändert. Neu ist allerdings, dass die Anträge nun bei der GEZ zu 
stellen sind. Eine rückwirkende Befreiung war auch nach altem Recht 
nicht möglich.
Die Behauptung, die GEZ, die im Auftrag von ARD und ZDF handelt, 
vereitle ein Vereinfachungsverfahren, um sich an Hartz IV-Empfängern 
zu bereichern, ist falsch. Es ist vielmehr so, dass die Bundesagentur
(BA) und die GEZ seit 2006 über ein automatisiertes Verfahren 
verhandeln, welches die Beantragung für die Kunden 
verwaltungstechnisch vereinfachen soll. Die von der BA angesprochene 
automatische Papierbescheinigung war als Drittbescheid für den Hartz 
IV-Empfänger zur Weitergabe an die GEZ im Rahmen der Antragstellung 
angelegt. Ein solches Verfahren hätte jedoch zum Eingang von 
Millionen von Vorgängen bei der GEZ und zu zusätzlichen Irritationen 
bei den Antragstellern geführt, da nicht nur Befreiungsberechtigte, 
sondern jeder ALG II-Empfänger diese Bescheinigung eingereicht hätte.
Die GEZ präferiert daher für ihre Kunden ein einfaches elektronisches
Verfahren, welches sich bei einem Versorgungsamt schon erfolgreich in
einer Pilotanwendung befindet. Die BA sieht für die Realisierung 
eines solchen Verfahrens allerdings aus verschiedenen Gründen derzeit
keine Möglichkeit.
Aber auch bei dem von der GEZ vorgeschlagenen elektronischen 
Verfahren müssen die Rundfunkteilnehmer zunächst einen gesetzlich 
vorgeschriebenen Antrag auf Befreiung stellen und zudem aus 
Datenschutzgründen die Erlaubnis erteilen, dass ihre Daten von der BA
auf elektronischem Wege an die GEZ übermittelt werden.
Richtig ist, dass sich Hartz-IV-Empfänger teilweise mehrfach im 
Jahr um eine Befreiung bemühen müssen, da die Dauer der Befreiung per
Gesetz an die Laufzeit des Arbeitslosengeld II-Bescheides geknüpft 
ist. Für die Bewilligungszeiträume der Arbeitslosengeld-II-Bescheide 
sind allerdings allein die ALG II-Stellen verantwortlich.

Pressekontakt:

Willi Rees, GEZ, Telefon 0221-5061-2387
Nicole Hurst, GEZ, Telefon 0221-5061-2185

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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