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Rundfunkrat beschließt Satzungsänderung - Vorschläge zur bevorstehenden Novellierung des WDR-Gesetzes
Grätz: Angemessene und zukunftsfähige Lösungen

Köln (ots)

Der Rundfunkrat hat erstmals seit 17 Jahren eine
größere Änderung der Satzung des WDR beschlossen. Unter Vorsitz von
Reinhard Grätz stimmte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung in Köln
Anpassungen zu. Diese waren zuvor einvernehmlich von einer Kommission
erarbeitet worden, die aus Vertretern von Rundfunk- und
Verwaltungsrat, sowie dem Intendanten und dem Justiziariat bestand.
Um seine Tätigkeit einer interessierten Öffentlichkeit transparenter
zu machen, beschloss der Rundfunkrat außerdem eine Änderung seiner
Geschäftsordnung. Darüber hinaus befasste sich das Gremium mit
Neufassungen für die bevorstehende Novellierung des WDR-Gesetzes. Mit
diesen Beschlüssen und Anregungen bei für den WDR relevanten
Rechtsgrundlagen seien "angemessene und zukunftsfähige Lösungen"
gefunden worden, so Grätz.
Im einzelnen beschloss das Gremium die Verankerung des
Beteiligungscontrollings in der Satzung. Dabei wurde die bereits
seit drei Jahren geübte Praxis festgeschrieben, Rundfunk- und
Verwaltungsrat jährlich Berichte zu unternehmerisch bedeutsamen
Beteiligungen des Senders vorzulegen. Im Falle einer
Programmbeschwerde kann das Gremium künftig bei besonders schweren
Verstößen dem Intendanten empfehlen, im Programm darüber zu
informieren. Detailliert geregelt wurden in der Satzung außerdem
Möglichkeiten der Beschäftigung von freien Mitarbeitern zur Erfüllung
des Programmauftrags.  Die Geschäftsordnung legt nun einen jährlichen
Tätigkeitsbericht des Rundfunkrates fest. Mit einem zeitgemäßen
Online-Auftritt möchte das Gremium seine öffentliche Wahrnehmung als
Sachwalter der Allgemeinheit weiter verbessern. Ins Netz eingestellt
werden sollen u.a. Beschlüsse und der Jahresbericht. Der
Kommunikation zwischen Rundfunkrat und Öffentlichkeit dient auch die
Einrichtung einer eigenen E-mail-Anschrift.
Die Zustimmung des Rundfunkrates fanden des weiteren Vorschläge
zur Novellierung des WDR-Gesetzes. So sollen die im Gesetz genannten
Vertragssummen für die Programmbeschaffung, bei denen die Zustimmung
des Gremiums erforderlich ist, auf Euro umgestellt und der
allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Damit ist es dem
Rundfunkrat weiterhin möglich, anhand von Verträgen für herausragende
Produktionen die Rahmenbedingungen von Film- und Fernsehproduktionen
sowie Urheberrechtsfragen zu diskutieren. Bei der Umstellung auf die
digital-terrestrische Verbreitung soll der WDR die erforderlichen
Kapazitäten bekommen sowie die Möglichkeit, seine Programme auch
digital zu verbreiten.
Rückfragen:
WDR-Unternehmenssprecher 
Rüdiger Oppers
Telefon 0221/220-2405

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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