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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Berichterstattung zu Gebührengeldern - WDR erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAZ

Köln (ots)

In einem Unterlassungsbegehren gegen die Frankfurter
Allgemeine Zeitung (FAZ) hat der WDR den Erlass einer einstweiligen 
Verfügung erwirkt. Demnach darf die FAZ im Rahmen ihrer 
Berichterstattung nicht weiter den Eindruck erwecken, der WDR habe 
für die Programmgestaltung bestimmte Teile der Rundfunkgebühren 
zweckwidrig für Geldanlagen verwendet. Des weiteren ist die Zeitung 
zum Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung verpflichtet 
worden.
Die FAZ hatte in ihrem Artikel "Sag mir, wo die Gebühren sind" vom
11.09.2009 unter anderem behauptet, die öffentlich-rechtlichen 
Sender, namentlich der WDR und der BR, würden ihre Gebührengelder 
"bunkern und zur Bank tragen". Richtig ist: Der WDR hat Mittel aus 
dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter 
investiert. Diese Mittel dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden
und waren nicht dazu bestimmt, in die Programmgestaltung 
einzufließen.

Pressekontakt:

Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Telefon 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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