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Monitor: Trotz Riester-Rente keinen Euro zusätzlich - Interne Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung wecken Zweifel am Nutzen der Riester-Rente für Geringverdiener

Köln (ots)

Millionen zukünftiger Rentner laufen Gefahr, trotz
Riester-Rente im Alter keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben.
Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR auf Grundlage interner Zahlen 
der Deutschen Rentenversicherung in seiner heutigen Sendung (Das 
Erste, 10.01.08, 21.45 Uhr).
Diese hatte berechnet, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der
32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich 
keinen Nutzen von Riester haben wird. Das Fazit des internen Papiers:
"Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer in 
dieser Zeit seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich Riester."
Der Renten-Experte und langjährige Regierungsberater Winfried 
Schmähl warnt in MONITOR, dass davon keineswegs nur heutige 
Hartz-IV-Empfänger betroffen seien. "Millionen" müssten damit 
rechnen, "dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft 
auflöst". Schuld sei das seit Jahren sinkende Leistungsniveau der 
gesetzlichen Rentenversicherung und eine gesetzliche Regelung, die 
bislang selbst Experten kaum bekannt ist: Die Anrechnung der 
Riester-Ersparnis auf die Grundsicherung.
Davon betroffen ist jeder, der im Alter so wenig hat, dass er auf 
Grundsicherung angewiesen ist - so heißt die Sozialhilfe im Alter. In
die Berechnung des Grundsicherungsanspruchs fließt auch die private 
Riester-Vorsorge ein. Die staatliche Unterstützung wird dann genau um
den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt.
Der Wirtschaftsweise Bert Rürup forderte in MONITOR eine Änderung der
Gesetzeslage. Wer riestert, müsse das Geld später tatsächlich 
zusätzlich in der Tasche haben.
Stichproben von MONITOR ergaben zudem, dass Banken, Sparkassen und
Versicherungen die Versicherten über diesen Sachverhalt selbst auf 
Nachfrage nicht aufklärten. Die BW Bank (Landesbank Baden 
Württemberg) rechtfertigte dies gegenüber dem ARD-Magazin damit, 
"Beratungen zur Gesamtthematik, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 1 und 
2, Grundsicherung" seien ihr "per Gesetz nicht erlaubt". Den 
"allgemeinen Hinweis zu Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die
Grundsicherung" wolle man aber "zukünftig deutlicher herausstellen".

Pressekontakt:

Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221/220-2770, -4605
WDR-Redaktion Monitor, Telefon 0221/220-3124

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