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Kfz-Gewerbe im Dialog mit Staatssekretär Kelber

Bonn (ots)

Chancen und Risiken der Digitalisierung sowie hohe Bürokratieauflagen für das mittelständische Kfz-Gewerbe waren Themen eines Gedankenaustauschs der ZDK-Geschäftsführung mit Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Am Beispiel eines Autokaufs verdeutlichten die ZDK-Vertreter, dass die Kunden mit den Pflichtinformationen in Form seitenlanger juristischer Texte in der Regel komplett überfordert seien. Die Kfz-Betriebe würden zu umfangreichen Bürokratieauflagen verpflichtet, die weder sinnvoll noch zumutbar seien und das Tagesgeschäft unnötig erschwerten. Staatssekretär Kelber bot an zu prüfen, wo hier noch möglicher Spielraum zur Verbesserung sei.

Kritisch äußerten sich die ZDK-Vertreter zu den hohen Anforderungen des Gesetzes zur Verbraucherstreitbeilegung. Derzeit hätten die rund 100 Kfz-Schiedsstellen kaum eine Chance, sich zu einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle akkreditieren zu lassen. In Anbetracht der langen Schlichtungstradition in der Kfz-Branche sei dies eine vergebene Chance. Darüber hinaus wiesen die ZDK-Vertreter auf die Notwendigkeit hin, den vorgesehenen Händlerregress im aktuell diskutierten Gesetzgebungsfahren zu den Ein- und Ausbaukosten im Sinne der Kfz-Betriebe auszugestalten.

Durch die zunehmende Digitalisierung eröffneten sich laut dem ZDK neue Geschäftsmodelle, bei denen der Mittelstand und konkret das Kfz-Gewerbe ihre Interessen entschlossen zu wahren hätten. So würden die Autohersteller zunehmend die Kunden- und die dazugehörigen Fahrzeugdaten für sich beanspruchen. Auch gelte es für die Betriebe, sich neben den Herstellern einen gleichberechtigten Zugang zu allen Daten und Informationen des Kraftfahrzeugs zu sichern, um den Kunden den gewünschten Service und weitere Dienstleistungen erbringen zu können. Dies sei bei der Ausgestaltung fahrzeugeigener Telematik-Plattformen, mit denen Neuwagen im Zusammenhang mit dem automatischen Notruf-System eCall ab April 2018 ausgerüstet sein müssten, unbedingt zu gewährleisten. Dem pflichtete Staatssekretär Kelber ausdrücklich bei.

Zum Thema Tachomanipulation plädierte der ZDK für eine bessere technische Wappnung von Neufahrzeugen gegen eine Verfälschung des Kilometerstands. Flankierend hierzu sei eine Datenbanklösung zur Erfassung des gesamten Fahrzeugbestands allenfalls dann sinnvoll, wenn sie auf einer gesetzlichen Regelung beruhe. Ansätze auf freiwilliger Basis seien dagegen zwangsläufig lückenhaft. Mittelfristig denkbar sei dagegen eine regelmäßige telematische Übertragung des Kilometerstands vom Fahrzeug an eine zentrale Stelle. Dabei seien natürlich die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen. Staatssekretär Kelber zeigte sich dankbar für die ausführlichen Informationen und offen für die Fortsetzung des Meinungsaustauschs mit dem ZDK.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228 / 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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