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Kfz-Gewerbe: Meister-Pflicht muss erhalten bleiben

Bonn (ots)

Der Erhalt der Meister-Pflicht als Berufszugang für das Handwerk sowie neue Regeln für den Automobilhandel stehen im Forderungskatalog des Kfz-Gewerbes zur Europawahl am 25. Mai. Außerdem wendet sich der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) gegen überbordende Bürokratielasten für kleine und mittelständische Unternehmen.

"Die EU-Kommission darf den Meisterbrief als Berufszugang für das Handwerk nicht infrage stellen", heißt es im ZDK-Forderungskatalog. Andernfalls würde die Qualität des dualen Ausbildungssystems zur Disposition stehen. Dies jedoch sei das wirksamste Mittel im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit.

Zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken im B2B-Bereich hat die EU-Kommission in den nächsten Monaten die Veröffentlichung eines Maßnahmenkatalogs angekündigt. Wichtig aus Sicht des deutschen Kfz-Gewerbes sei es, dass die Maßnahmen zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auch die Automobilbranche umfassten. Darüber hinaus fordert der ZDK im Rahmen des EU-Projekts "Cars 2020" den bestehenden Verhaltenskodex des europäischen Automobilherstellerverbands ACEA im Sinne des Automobilhandels um folgende Punkte zu erweitern:

   - Regelungen zur Erleichterung des Mehrmarkenvertriebs;
   - Möglichkeit der Übertragung des Vertriebsvertrages an ein zum 
     Netz des jeweiligen Herstellers gehörendes Unternehmen ohne 
     Zustimmung des Automobilherstellers oder Importeurs;
   - Anspruch auf Ersatz markenspezifischer Investitionen, die auf 
     Geheiß des Automobilherstellers oder Importeurs vorgenommen 
     wurden, sofern der Vertriebsvertrag des Händlers aus von ihm 
     nicht zu vertretenden Gründen vor Ablauf der Amortisationsdauer 
     gekündigt wurde.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des ZDK ist es, die Wirtschaftsleistung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nicht durch einen extensiven, überbordenden Verbraucherschutz zu gefährden. Dazu gehöre die Entbürokratisierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Sie verursache erheblichen bürokratischen Aufwand und biete rechtliches Unsicherheitspotenzial für die Automobilhändler. "In Deutschland mussten Kraftfahrzeugbetriebe in den letzten Jahren mehr als zwei Millionen Euro an Abmahnkosten und Vertragsstrafen aufwenden, wobei gerichtliche Rechtsverfolgungskosten noch nicht mitgerechnet sind", heißt es im ZDK-Forderungskatalog zur Europawahl. Daher fordere der ZDK, den in Artikel 5 vorgeschriebenen Aushang im Autohaus genauso entfallen zu lassen wie die Papierversion des "DAT-Leitfadens" (Artikel 4). Stattdessen sollte es ausreichend sein, diese Übersicht ausschließlich im Internet zur Verfügung zu stellen.

Der komplette Forderungskatalog des ZDK zur Europawahl ist abrufbar im Internet unter http://www.kfzgewerbe.de/presse.html.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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