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ADAC

Neu in 2002
Das Euro-Jahr startet mit einer Steuererhöhung
ADAC: wichtige Änderungen auch im Ausland

München (ots)

Zum ersten Januar wird uns der Euro scheinbar
niedrige Kraftstoffpreise bescheren. Doch tatsächlich beginnt das
neue Jahr für den Autofahrer mit Mehrausgaben. Die vierte Stufe der
Ökosteuerreform verteuert Benzin und Diesel um sieben Pfennig (3,56
Cent) je Liter. Weitere Neuigkeiten, auf die sich die Autofahrer
einstellen müssen:
Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neuer Verwarnungs- und
Bußgeld-Katalog. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen. Erfreulich
für die Autofahrer: Die Markbeträge werden im Verhältnis 2:1
umgestellt. 75-Mark-Knöllchen werden mit 35 Euro sogar noch
"günstiger". Die Unterscheidung zwischen Verwarnungsgeldern bis 75
Mark und den kostspieligeren Bußgeldern entfällt. Die
Verkehrsteilnehmer können sich in einem einzigen Regelwerk darüber
informieren, welche Sanktionen drohen, wenn sie gegen
Verkehrsvorschriften verstoßen.
Die Straßenverkehrsordnung untersagt künftig ausdrücklich den
Betrieb von Radarwarngeräten. Wer trotzdem ein solches Gerät
einsetzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und vier
Flensburgpunkte, zusätzlich die ersatzlose Beschlagnahmung des
Gerätes.
Der Standstreifen der Bundesautobahnen soll auf staugefährdeten
Strecken unter gewissen Voraussetzungen zeitweise für den fließenden
Verkehr freigegeben werden. Dazu wird es ein neues Verkehrszeichen
geben (Verkehrslenkungstafel).
Im Frühsommer 2002 soll die "Reparatur-Verordnung" zum
Fahrerlaubnisrecht in Kraft treten. Danach müssen auch die Inhaber
der alten Klasse-3-Führerscheine zu den ärztlichen und
augenärztlichen Pflichtuntersuchungen, wenn sie über das 65.
Lebensjahr hinaus Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t fahren wollen
(Klasse C1 und C1E ). Im Bereich der Klassen B bzw. BE soll sich
nichts ändern.
* In den Innenstädten wird es eine neue Bewohnerparkregelung
geben. Damit soll ein befriedigender Ausgleich zwischen den Bewohnern
eines Viertels und dem Besucherverkehr gefunden werden.
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem eigentlichen
Verfahren eine Güteverhandlung mit Anordnung des persönlichen
Erscheinens der Parteien obligatorisch, falls diese nicht
hoffnungslos zerstritten sind.
In der Berufungsinstanz wird die Möglichkeit des Vortrags von
neuen Tatsachen eingeschränkt.
* Durch das Schadenrechtsänderungsgesetz, das voraussichtlich im
Sommer 2002 in Kraft tritt, wird die Abrechnung auf der Basis eines
Sachverständigengutachtens beschnitten. Mehrwertsteuer wird nur dann
noch erstattet, wenn sie wirklich anfällt.
Das Haftungsalter für Kinder wird von acht auf elf Jahre
heraufgesetzt, allerdings nur bei Verkehrsunfällen, nicht bei
vorsätzlichen Beschädigungen von Kfz durch Kinder.
Schmerzensgeld wird auch bei Gefährdungshaftung gewährt, jedoch
entfällt der Schmerzensgeldanspruch bei so genannten Bagatellschäden.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs bekommt künftig einen höheren
Stellenwert. So wird die Entlastungsmöglichkeit des Schädigers bei
Gefährdungshaftung, also bei Unfällen, die niemand verschuldet hat,
eingeschränkt und greift nur noch in Fällen "höherer Gewalt".
Bei Gespannen (Zug) haftet künftig auch der Anhängerversicherer.
Bisher musste bei Unfällen, die zum Beispiel durch den angekoppelten
Wohnanhänger angerichtet wurden, nur die Versicherung des
Zugfahrzeugs regulieren. Schwierigkeiten, die dadurch entstanden,
weil nur das Kennzeichen des Anhängers, nicht aber das des
Zugfahrzeugs bekannt waren, gehören damit der Vergangenheit an.
Auch das "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" bringt für
die Autofahrer einige Neuerungen:
Die Gewährleistungsfrist beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge wird auf
zwei Jahre verlängert. Kauft man beim Gebrauchtwagenhändler ein
Fahrzeug, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist. Die bisher
übliche Praxis der Gebrauchtwagenhändler, die gesetzliche
Gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen, ist nicht mehr
zulässig.
Mit ihren Werbeaussagen werden Unternehmen künftig sorgfältiger
umgehen müssen. Trifft eine Werbeaussage für ein Produkt nicht zu,
kann daraus ein Sachmangel abgeleitet werden. Der Verkäufer muss dann
nachbessern, mißlingt dies, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Verbraucherfreundlich ist auch das künftig geltende Prinzip der so
genannten Beweislastumkehr. Innerhalb der ersten sechs Monate nach
dem Kauf eines Produktes muss der Hersteller nachweisen, dass ein
bestimmter Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
Um einer strengeren Vorschrift zum Fußgängerschutz vorzubeugen,
wollen die im europäischen ACEA zusammengeschlossenen
Fahrzeughersteller künftig alle Fahrzeuge mit einer
Tagesfahrlichtschaltung und mit ABS ausstatten. Die so genannten
Kuhfänger werden nicht mehr angeboten. Dies soll für 90 Prozent der
neu verkauften Fahrzeuge bis zum September 2002 und für den Rest bis
Oktober 2003 umgesetzt werden. Vorausgesetzt, der EU-Rat stimmt
diesem Angebot zu.
Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:
In der Schweiz "sollen" ab dem 1.1. alle Motorfahrzeuge, also auch
Pkw, bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese
Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.
In Frankreich werden Beteiligte an Verkehrsunfällen mit Todesfolge
nicht nur auf Alkoholisierung, sondern obligatorisch auch auf
Rauschgiftgenuß hin untersucht und einem so genannten Drogentest
unterzogen.
Griechenland wird im Laufe des Jahres die jetzt zulässige
Promillegrenze von 0,5 halbieren. Ein genauer Zeitpunkt für das
Gesetzesvorhaben steht noch nicht fest.
Italien erwägt die Autobahnhöchstgeschwindigkeit auf bestimmten
dreispurigen Streckenabschnitten von 130 km/h auf 150 km/h anzuheben.
Gleichzeitig sollen die Alkoholkontrollen verschärft und bei
Handybenutzung neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt
werden.
Auch die Niederländer wollen Anfang 2002 ein Handyverbot
einführen. Ab wann es genau gilt, steht noch nicht fest.
Die Mindestdeckungssummen in Spanien für die Kfz-Versicherung
werden auf 100 000 Euro für Sach- und 350 000 Euro für
Personenschäden angehoben.
Ungarn verlangt ab Januar die Verwendung von Kindersitzen, ähnlich
wie in Deutschland. Während der Wintersaison müssen bei tief
winterlichen Wetter- und Fahrbahnverhältnissen Schneeketten
mitgeführt werden; ohne diese kann die Einreise verwehrt werden.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2632
Fax: (089) 76 76- 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
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oder (089) 76 76- 2049
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