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ADAC

Fußball-Weltmeisterschaft 2002
Abseitsfalle für mitreisende Fans / ADAC: Deutsche Fahrerlaubnis gilt nicht in Fernost

München (ots)

Am 1. Juni 2002 bestreitet die deutsche
Fußballnationalmannschaft in Japan ihr erstes Gruppenspiel gegen
Saudi-Arabien. Zur Unterstützung der Elf von Rudi Völler werden sich
auch zahlreiche Fans auf die Reise machen. Damit die Fußball-Anhänger
während ihres Aufenthalts in Fernost nicht ins Abseits geraten, weist
der ADAC darauf hin, dass der deutsche Führerschein allein in Japan
nicht gilt.
Wer für die Dauer der Fußballspiele beispielsweise einen Wagen
mieten möchte, benötigt zusätzlich eine japanische Übersetzung seines
nationalen deutschen Führerscheins (der deutsche internationale
Führerschein wird in Japan nicht anerkannt). Zuständig für die
Übersetzung sind die Deutsche Botschaft in Tokio oder auch die Japan
Automobile Federation (JAF). Laut ADAC kann diese Übersetzung leider
nicht bereits in Deutschland vorgenommen werden, da weder die
japanischen Konsulate noch die Geschäftsstellen des ADAC
Übersetzungen ins Japanische anfertigen.
Für die Übersetzung bei der Botschaft müssen der
Originalführer-schein oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Die Bear-beitungsgebühr beträgt etwa 2.400 Yen (45 Mark). Eine
Bezahlung in Mark ist nicht möglich. Für die Rücksendung des
übersetzten Dokuments nach Deutschland müssen selbst adressierte und
ausreichend mit deutschen Briefmarken frankierte Rückumschläge
beigelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Tage.
Mit der Übersetzung kann man ein Jahr ab Einreise in Japan fahren.
Achtung: In Japan herrscht übrigens Linksverkehr.
Überstehen die deutschen Kicker die Vorrunde, ist ein Umzug ins
zweite Austragungsland Südkorea möglich. Hier können Inhaber von
deutschen Führerscheinen nur dann einen Pkw leihen, wenn sie zuvor
ihren nationalen deutschen Führerschein in einen korea-nischen
umschreiben lassen. Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der
deutschen Botschaft in Korea www.gembassy.or.kr. In Deutschland
ausgestellte internationale Führerscheine werden von den koreanischen
Behörden ebenfalls nicht anerkannt. Der ADAC steht jedoch in enger
Verbindung mit dem koreanischen Automobilclub und bemüht sich bis zum
Beginn der Fußball-WM um eine direkte Anerkennung eines deutschen
internationalen Führerscheins ohne zusätzliches
Umschreibe-Erfordernis.
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
   4-5-10 Minato-ku
   Tokyo 106-0047
   Japan
   Tel. (00 81 3) 57 91 77 00
   Fax (00 81 3) 34 73 42 43
Deutsches Generalkonsulat in Osaka
Umeda Sky Building, Tower East 35th Fl.
   1-1-88-3501 Oyodonaka Kita-ku
   Osaka 531-6035
   Japan
   Tel. (00 81 6) 64 40 50 70
   Fax (00 81 6) 64 40 50 80
Deutsche Botschaft in Seoul
C.P.O. Box 1289
   Seoul 100-612
   Republic of Korea
   Tel. (00 82 2) 7 48 41 14 
   Fax (00 82 2) 7 48 41 61
   E-mail:  dboseoul@kornet.net
   Internet: http://www.gembassy.or.kr/anl16.htm

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Katja Frisch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 3266
Fax: (089) 76 76- 5140
Katja.Frisch@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625

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