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ADAC

Neu in 2013
Änderungen im Bußgeldkatalog und Reform des Punktesystems
Der ADAC informiert über die wichtigsten Neuerungen

München (ots)

Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen einstellen. Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014, der ADAC rät Autofahrern aber bereits im kommenden Jahr Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr möglich sein wird. Die Änderungen:

   - Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 
     15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 
     gültig.
   - Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils 
     fünf Euro teurer.
   - Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab 
     Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für 
     Bagatelldelikte.
   - Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für 
     Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne 
     gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro 
     rechnen.
   - Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung 
     ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
   - Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert,
     jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
   - Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die 
     Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform 
     sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle 
     Kraftstoffpreise informieren können.
   - Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten 
     verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen 
     Bahn beenden.
   - Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In 
     Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals 
     Umweltzonen installiert.
   - Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter 
     die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h
     verfügen.
   - Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich 
     bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine 
     Streitschlichtung im außergerichtlichen Rahmen ermöglichen.
   - Bis zum nächsten Frühjahr wird außerdem eine Nachbesserung der 
     Fluggastrechte angestrebt.
   - Im kommenden Jahr müssen Versicherungsunternehmen einheitliche 
     Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, 
     anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der 
     Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
   - Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar nächsten 
     Jahres keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr 
     anbieten.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jacqueline Demme
Tel.: +49 (0)89 76 76 2632
E-Mail: jacqueline.demme@gmx.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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