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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Spiller: Finanzausschuss stimmt Unternehmensteuerreform zu

Berlin (ots)

Zu der abschließenden Beratung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur 
Unternehmensteuerreform erklären der finanzpolitische Sprecher der 
Fraktion der CDU/CSU, Otto Bernhardt MdB, und der finanzpolitische 
Sprecher der Fraktion der SPD, Jörg-Otto Spiller MdB:
Nach der heutigen Beschlussfassung des Finanzausschusses steht der
Verabschiedung der Unternehmensteuerreform durch den Bundestag am 
kommenden Freitag nichts mehr im Wege.
Mit der Unternehmensteuerreform stärken wir die internationale 
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und verbessern seine Attraktivität 
als Investitionsstandort. Diesem Ziel dient insbesondere die 
Steuersatzsenkung für Kapitalgesellschaften auf knapp unter 30 
Prozent des Gewinns. Für Personengesellschaften wird eine 
entsprechende Entlastung einbehaltener Gewinne eingeführt. 
Gleichzeitig sichern wir die inländische Steuerbasis und verhindern 
unangemessene Steuergestaltungen. Damit erreichen wir, dass in 
Deutschland erwirtschaftete Gewinne wieder in Deutschland besteuert 
werden. Auch verbessern wir zugleich die Finanzkraft der Kommunen.
In den Beratungen hat sich die Große Koalition auf weitere 
Investitionsanreize für Unternehmen verständigt:
Die Bemessungsgrundlage der Zinsschranke wird um Abschreibungen 
erweitert (EBITDA). Davon profitieren insbesondere Unternehmen mit 
einer hohen Investitionstätigkeit.
Der neue Investitionsabzugsbetrag wird noch stärker auf die 
Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten. Die 
Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme der Regelung wird auf 
235.000 Euro erhöht, der Investitionszeitraum auf 3 Jahre verlängert 
und die erforderliche Bezeichnung des begünstigten Investitionsgutes 
flexibilisiert.
Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger 
Wirtschaftsgüter wird gegenüber dem Regierungsentwurf von 100 Euro 
auf 150 Euro angehoben. Da der vorgesehene Sammelposten für die 
Abschreibung von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro nunmehr auch 
handelsrechtlich gebildet werden kann, reduzieren sich die 
Bürokratiekosten für die Unternehmen deutlich. Während der 
Regierungsentwurf noch von zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von 
72 Millionen Euro ausging, können wir mit dieser und anderen 
Maßnahmen den Verwaltungsaufwand der Unternehmen im Vergleich zum 
geltenden Recht um 168 Millionen Euro senken.
Die mit den investitionsfördernden Maßnahmen verbundenen 
Steuermindereinnahmen werden durch eine Beschränkung der 
Verlustverrechnung aus Aktienverkäufen im Rahmen der Abgeltungssteuer
und durch eine maßvolle Anhebung der Besteuerung von Dividenden aus 
Streubesitzaktien angemessen und vollständig gegenfinanziert.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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