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Eichhorn: "Sauforgien" Einhalt gebieten

Berlin (ots)

Anlässlich einer Pressekonferenz der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, zum 
Alkoholkonsum von Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Anstieg von Alkoholvergiftungen bei Teenagern um 50 Prozent 
innerhalb der letzten fünf Jahre zeigt, dass gegen exzessiven 
Alkoholkonsum bei Jugendlichen entschieden vorgegangen werden muss.
Gerade jetzt, in den Sommermonaten, finden zahlreiche Vereins- und
Sommerfeste statt, bei denen auch Alkohol ausgeschenkt wird. Das 
"Saufen bis zum Umfallen" gehört auf Festen für viele Jugendliche 
leider längst schon zur Normalität. Nicht nur Unfälle und Gewalttaten
sind Folge des übermäßigen Alkoholkonsums, das Zusammenspiel von 
Alkohol und hohen Temperaturen kann auch zum gesundheitlichen Kollaps
führen.
Um solchen Entwicklungen vorzubeugen ist es wichtig, 
Gewerbetreibende und Veranstalter von Festen über die Bestimmungen 
des Jugendschutz- und Gaststättengesetzes zu informieren und Verstöße
konsequent zu ahnden. Wer hochprozentige alkoholische Getränke an 
Minderjährige oder Bier und Wein an unter 16-jährige aushändigt, muss
mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Sogenannte 
Jugendschutzbeauftragte müssen verstärkt zum Einsatz kommen, die vom 
Jugendamt geschult werden, um bei Festen auf die Einhaltung der 
Jugendschutzbestimmungen zu achten. Dabei handelt es sich um 
Personen, die im Ort bekannt sind und auch selbst die Ortsansässigen 
kennen.
Nach § 6 des Gaststättengesetzes muss das günstigste alkoholfreie 
Getränk - auf 1 Liter bezogen - billiger sein als das günstigste 
alkoholische Getränk. Diese Bestimmung gilt auch für 
Festveranstaltungen und muss dort eingehalten werden.
Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte 
Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu 
gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des 
Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit 
Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben.
Gute bestehende Präventionskonzepte müssen vor allem von Schulen 
und Vereinen häufiger als bisher in Anspruch genommen werden. Hierzu 
zählen beispielsweise Projekte wie "Kinder stark machen" oder der 
"Mitmachparcour" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Um Kinder und Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum
zu schützen, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Der 
Vorschlag, Alkohol erst an Volljährige abzugeben, geht dabei in die 
richtige Richtung. Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der 
Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht 
werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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