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Uhl/Grindel: Deutschkenntnisse vor Nachzug Kernstück der Reform zur Zuwanderung

Berlin (ots)

Aus Anlass der Öffentlichen Anhörung des
Innenausschusses zum neuen Zuwanderungsrecht erklären der 
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter 
Uhl MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Ausländer werden künftig nur dann auf dem Wege des 
Familiennachzugs nach Deutschland kommen können, wenn sie einfache 
Deutschkenntnisse nachweisen. Damit wird die Integration von 
Ausländern verbessert und Frauen Unterstützung im Kampf gegen 
Zwangsverheiratungen gegeben. Die verpflichtenden Deutschkenntnisse 
sind das Kernstück der Reform des Zuwanderungsrechts. Die Anhörung 
hat ergeben, dass es dagegen keine überzeugenden 
verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Insoweit schließt die CDU/CSU 
jede Änderung gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung in 
diesem Punkt aus.
Zum Handeln zwingt dagegen die wachsende Zahl von Scheinehen. Wir 
verlangen von der SPD, diesen massiven Missbrauch des Ausländerrechts
nicht länger tatenlos hinzunehmen. Wir halten daher eine Wartefrist 
von vier Jahren vor der Erteilung eines eigenständigen 
Aufenthaltsrechts für eine geeignete Maßnahme im Kampf gegen die 
Scheinehe. Wir werden außerdem eine weitere Zuwanderung in die 
Sozialsysteme im Rahmen des Familiennachzugs auch zu Deutschen 
nachhaltig verhindern.
Die Anhörung hat ebenso gezeigt, dass im Ausländerrecht eine Reihe
von Regelungen auf europäischer Ebene getroffen worden sind, die 
gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen. Gerade mit Blick auf
angekündigte Vorschläge von EU-Kommissar Frattini zum Zugang auf dem 
Arbeitsmarkt bestehen wir darauf, dass dieses Thema in Zukunft in der
souveränen Entscheidungsmacht der Mitgliedsstaaten verbleibt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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