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Bernhardt/v. Stetten: Gemeinnützigkeitsrecht grundlegend reformieren

Berlin (ots)

Zur bevorstehenden Veröffentlichung von Eckpunkten
zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch den Bundesfinanzminister
Steinbrück (SPD) erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB sowie der zuständige 
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, 
Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts darf nicht zu einem 
Spielball der Profilierung werden. Es ist vielmehr wichtig, dass mit 
den betroffenen Verbänden und den Fraktionen ein abgestimmter Entwurf
einer umfassenden Reform durch das Bundesfinanzministerium auf den 
Weg gebracht wird.
Es spiegelt gerade die Grundideale der Union wieder, die 
Solidarität in Deutschland abzusichern. Wir wollen die staatlichen 
Aktivitäten zurückfahren und das Ehrenamt stärken. Solidarität ist 
ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. In vielen 
Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts besteht aber grundlegender 
Handlungs- und Überarbeitungsbedarf. Insbesondere sind die steuerlich
begünstigten Beträge den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen und
zukunftssicher zu gestalten.
So ist nach den Vorstellungen der Union die seit fast sieben 
Jahren in der Höhe unveränderte Übungsleiterpauschale anzuheben.
Die Abzugsgrenzen des Sonderausgabenabzugs für gemeinnützige 
Institutionen von fünf bzw. zehn Prozent sind zu vereinheitlichen und
zu erhöhen. Die derzeitigen anachronistischen Differenzierungen 
führen zu unnötiger Rechtsunsicherheit. Hier ist eine seit den 50er 
Jahren des vergangenen Jahrhunderts geltende Regelung den 
europäischen Bedingungen anzupassen, um die Konkurrenzfähigkeit zu 
gewährleisten.
Gleiches gilt für den seit über zehn Jahre geltenden 
Sonderausgabenabzug bei Stiftungen, um den Vermögensaufbau zu 
fördern. Stiftungen leisten - wie die Union schon beim Gesetz zur 
weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen im Jahre 2000 immer 
wieder betont hat - in unserer Gesellschaft ausgezeichnete Arbeit.
Wesentlich ist auch, dass die seit der Jahrtausendwende geltende 
Grenze von Gewinnen aus wirtschaftlichen Betätigungen von 
gemeinnützigen Körperschaften den heutigen Gegebenheiten angepasst 
wird.
Hier und an vielen weiteren Baustellen, die etwa die 
Bund-Länder-Arbeitsgruppe oder die Projektgruppe der gemeinnützigen 
Verbände und Stiftungen herausgearbeitet hat, besteht ohne jeden 
Zweifel dringend Handlungsbedarf.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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