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Jahr: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten zeigt Lücken des Tierschutzes

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten erklärt der 
Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr 
MdB:
Obwohl das Grundgesetz den Tierschutz seit Mitte 2002 als 
Staatszielbestimmung festschreibt, zog das Bundesverwaltungsgericht 
daraus nicht die erhofften tierschutzpolitischen Konsequenzen. Am 
23.11.2006 urteilten die Richter, dass auch die Einführung des 
Staatszieles Tierschutz an der Auslegung der Vorschriften des 
"Schächtparagraphen" nichts ändert. Danach ist das betäubungslose 
Schlachten grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon werden aber 
genehmigt, um den Bedürfnissen der Angehörigen von 
Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Damit stellte sich das 
Gericht auf die Linie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von
Anfang 2002. Damals jedoch gab es die Staatszielbestimmung Tierschutz
noch nicht. Mit einer Begründung des Urteils ist frühestens in sechs 
Wochen zu rechnen.
Fernab der rechtlichen Auseinandersetzung ist das davon ausgehende
Signal eines begrenzten oder gar wirkungslosen Tierschutzes zu 
bedauern. Schächten, also das betäubungslose Schlachten, ist grausam 
und mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden. Das darf nicht 
vergessen werden.

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