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Steinbach: Entscheidung im Fall des Fürsten Salm widerspricht Menschenrechten

Berlin (ots)

Anlässlich der Aberkennung der tschechoslowakischen
Staatsbürgerschaft des Fürsten Salm - Reifferscheidt durch die 
tschechische Regierung erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und 
Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Der tschechische Innenminister Ivan Langer hat unter Bezug auf das
Benes-Dekret Nr. 33/1945 die Anerkennung der tschechoslowakischen 
Staatsbürgerschaft des 1946 verstorbenen Fürsten Salm-Reifferscheidt 
abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass diese Dekrete bis heute 
Gültigkeit haben.
Es zeigt sich damit leider, dass trotz anders lautender 
Bekenntnisse insbesondere vor dem Beitritt zur Europäischen Union, 
die Benes-Dekrete heute immer noch und immer wieder Anwendung finden.
Es setzen sich damit menschenrechtsfeindliche Sünden der 
Nachkriegszeit in der Europäischen Union fort. Diese Dekrete 
widersprechen den Menschenrechten, dem Völkerrecht und den Kriterien 
von Kopenhagen. Die Europäische Kommission hat in ihren 
Beitrittsberichten seinerzeit trotz deutlicher Hinweise darauf, 
bewusst darüber hinweggesehen. Die damalige Bundesregierung hat dem 
leider nicht entgegengewirkt, sondern diese Haltung sogar noch 
gestützt. Das war fahrlässig.
Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern 
auch eine Wertegemeinschaft. Es schadet ihr in der Substanz, wenn 
menschenrechtsfeindliche Gesetze als Morgengabe eingebracht werden 
und nicht einmal der gute Wille zur Heilung erkennbar wird. Das 
Versagen in dieser Frage liegt zum überwiegenden Teil nicht bei den 
Beitrittsländern, sondern bei der Europäischen Kommission und den 
Ländern, die über den Beitritt entschieden hatten. Die Menschenrechte
wurden nicht mit dem nötigen Nachdruck durchgesetzt und dadurch wurde
der Eindruck vermittelt, dass alles in bester Ordnung sei. Wir 
brauchen ein versöhntes Europa, in dem die vielen Völker friedvoll 
miteinander leben können; denn unsere europäischen Völker leben 
bewusst oder unbewusst auf einem gemeinsamen kulturellen Fundament. 
Das lässt sich aber nur mit einer gemeinsamen gelebten Werteordnung 
verwirklichen.
Mit dem Dekret Nr. 33 vom 2. August 1945 hatte Staatspräsident 
Edvard Benes "allen tschechoslowakischen Staatsbürgern deutscher oder
magyarischer Nationalität" die Staatsbürgerschaft entzogen. 
Ausgenommen davon waren lediglich Personen, die nachweisen konnten, 
"dass sie der Tschechoslowakischen Republik treu geblieben sind, sich
niemals gegen das tschechische und slowakische Volk vergangen und 
sich entweder aktiv im Kampfe um seine Befreiung beteiligt oder unter
dem nazistischen oder faschistischen Terror gelitten haben".
Obwohl sich Fürst Salm nachweislich mit aktiver Gegnerschaft zum 
Nationalsozialismus ausgezeichnet hat, wurde ihm auf der Grundlage 
der Benes-Dekrete die Staatsbürgerschaft entzogen. Diese 
menschenrechtswidrige Entscheidung hat Innenminister Langer mit 
seiner Zurückweisung eines erneuten Einspruchs der Nachkommen Fürst 
Salms bestätigt. Damit erlangt wiederum ein Unrechtsdekret der 
Nachkriegszeit aktuelle Wirkung.
Es ist Aufgabe der Europäischen Union ihre Mitgliedstaaten auf die
geltenden Völker- und Menschenrechtsstandards hinzuweisen und auf 
ihre Umsetzung zu dringen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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