Bleser/Klöckner: Schutz von Masthühnern einheitlich und verbindlich regeln
Berlin (ots)
Zur gestrigen Debatte im Ausschuss Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über den Vorschlag einer Richtlinie zum Schutz von Mastgeflügel erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt grundsätzlich den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Mastgeflügel. EU-einheitliche Mindestanforderungen an die Haltung von Masthühnern auf hohem Tierschutzniveau sind längst überfällig. Die Vorlage der EU- Kommission wird diesem Ziel aber nicht in vollem Umfang gerecht. Daher ist es besonders bedauerlich, dass die Bundesregierung offenbar keine Anstrengungen mehr unternehmen will, eine europaeinheitliche Lösung herbeizuführen.
Zunächst muss festgehalten werden, dass anstelle einer Richtlinie die Rechtsform einer Verordnung gewählt werden sollte. Nur der europaweit unmittelbar geltende Regelungsweg der Verordnung stellt sicher, dass ein einheitlicher Schutz für Masthühner geschaffen wird. Nationale Sonderregelungen wirken einem gleichförmigen europäischen Schutzniveau entgegen.
Der Kommissionsvorschlag lässt für die Tierhalter nicht mit hinreichender Bestimmtheit erkennen, welche Haltungsbedingungen sie zu schaffen haben. Zudem wird ein "Zwei-Klassen-Tierschutz", wie ihn der Richtlinienvorschlag bei der Besatzdichte beinhalten würde, dem Ziel eines EU-einheitlichen Tierschutzes auf hohem Niveau nicht gerecht.
Bei den weiteren Beratungen muss sich die Bundesregierung jetzt dafür einzusetzen, dass anstelle des zweistufigen Systems bei der Festlegung der zulässigen Besatzdichte in Abhängigkeit von Haltungseinrichtung und Management ein einheitlicher Wert zu Grunde gelegt wird. Dieser sollte sich an der Besatzdichte orientieren, die bereits in den in Deutschland mit der Geflügelwirtschaft abgeschlossenen freiwilligen Vereinbarungen verankert ist.
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