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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Blumenthal/Hüppe: Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben verbessern

Berlin (ots)

Zum Antrag „Teilhabe von Menschen mit Behinderung
am öffentlichen Leben konsequent sichern“, der in dieser Woche von
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion verabschiedet wurde, erklären Antje
Blumenthal MdB, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In dem zu Beginn dieser Woche von der CDU/CSU-Fraktion
verabschiedeten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die
Situation von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die
Notwendigkeit einer ständigen Begleitung, insbesondere im
öffentlichen Personennahverkehr, klarzustellen. Darüber hinaus sollen
Parkerleicherungen künftig auch für Menschen gelten, die zwar nicht
als „außergewöhnlich gehbehindert“ eingestuft werden, aber auf Grund
der Schwere ihrer Behinderung dieser Personengruppe gleichzusetzen
sind.
Im Alltag kommt es häufig zu Missverständnissen, wenn es um die
Mitführung von Begleitpersonen geht. Als problematisch und praxisfern
hat sich insbesondere die Formulierung im Schwerbehindertenausweis
„Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“
herausgestellt. Erfahrungsberichten zufolge hatten sich vor allem
Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr mit dem Hinweis auf
diese Formulierung geweigert, allein reisende Behinderte zu
befördern. Probleme tauchen aber immer wieder auch bei öffentlichen
Veranstaltungen, etwa im Kino, Konzert oder im Theater auf. Dort wird
Behinderten ohne Begleitperson der Zutritt mitunter verweigert. Grund
ist die missverständliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis.
Nach gängiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass zwar
regelmäßig, aber nicht immer eine Begleitperson notwendig ist. Es
handelt sich folglich vielmehr um das Recht auf eine Begleitperson –
und nicht um eine Pflicht. Der CDU/CSU-Antrag fordert daher eine
Klarstellung in der Schwerbehindertenausweisverordnung, die
unmissverständlich das Recht im Gegensatz zur Pflicht zum Ausdruck
bringt, eine Begleitperson mitzuführen.
Des Weiteren können bisher lediglich als „außergewöhnlich
gehbehindert“ eingestufte Personen spezielle Behindertenparkplätze
und andere Parkerleichterungen nutzen. Parkerleichterungen umfassen
u. a. das Recht, ein Fahrzeug an Parkuhren und -automaten kostenlos
und auf unbegrenzte Zeit abzustellen, sowie im eingeschränkten
Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu drei Stunden zu
parken. Die CDU/CSU-Fraktion beantragt eine Erweiterung der
Parkerleichterungen auch auf solche Menschen, die lediglich als
„gehbehindert“ eingestuft werden, aber aufgrund der Schwere ihrer
Behinderung mit außergewöhnlich Gehbehinderten gleichzusetzen sind.
Dazu gehören beispielsweise doppelte Stomaträger,
contergangeschädigte Ohnarmer sowie Menschen, die eine schwerwiegende
Darmerkrankung haben. Diese Personengruppen sind ebenso auf den
Nachteilsausgleich beim Parken angewiesen wie Menschen mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung. Die gesondert ausgezeichneten
Behindertenparkplätze sollen jedoch weiterhin Menschen mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung vorbehalten bleiben, damit hier
keine Engpässe entstehen. Die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen
haben bereits ähnliche, aber nur landesweit gültige Regelungen
erlassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag eine
bundesweit einheitliche Regelung.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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