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Koschyk: Akustische Wohnraumüberwachung für Terrorbekämpfung unverzichtbar

Berlin (ots)

Anlässlich des Einsatzes der akustischen
Wohnraumüberwachung im Zusammenhang mit der Festnahme von zwei
mutmaßlichen Al-Kaida- Mitgliedern in Mainz und Bonn erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Nach den Recherchen der Panorama-Redaktion war der jüngste
Fahndungserfolg der Polizei, die Festnahme von zwei mutmaßlichen Al-
Kaida-Mitgliedern in Mainz und Bonn auf den Einsatz der akustischen
Wohnraumüberwachung in der Wohnung der Verdächtigen zurückzuführen.
Dies zeigt, dass die akustische Wohnraumüberwachung unverzichtbar
für den Schutz der Bevölkerung ist und bestätigt das Ergebnis eines
von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit fachkundigen Vertretern von
Polizei und Rechtswissenschaft im November des letzten Jahres
durchgeführten Expertengesprächs.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. März
2004 zum so genannten großen Lauschangriff bleibt das heimliche
Abhören von Wohnungen mit akustischen Mitteln zur
Verbrechensbekämpfung durch die Polizei die entscheidende Maßnahme
zum Aufspüren von terroristischen Aktivitäten. Das
Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass der große
Lauschangriff zur repressiven Verbrechensbekämpfung grundsätzlich,
unter der Voraussetzung, dass in den absolut geschützten Kernbereich
privater Lebensgestaltung nicht eingedrungen wird, weiter möglich
ist.
Damit die praktische Anwendung der Wohnraumüberwachung nicht
erschwert und kompliziert wird, darf das Urteil nicht extensiv
interpretiert werden. Die akustische Wohnraumüberwachung zum Schutz
vor Schwerstkriminellen, Terroristen und organisierter Kriminalität
muss praktikabel und finanzierbar bleiben.
Den Forderungen der Union, die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes an den Erfordernissen der Praxis
orientiert, zu interpretieren, entspricht der von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes vom 3. März 2004 überhaupt nicht.
Wie schon bei der Diskussion über die Ausweitung der DNA-Analyse
hat sich Bundesjustizministerin Zypries in vermeintlich
verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten verstrickt. Anstatt das Urteil
offen und den Erfordernissen von Realität und Polizeiarbeit
entsprechend zu interpretieren, hat sie nicht verbindliche
Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zwingend missverstanden.
Die Regelungen des vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 würde die
Arbeit von Polizei und Ermittlungsbeamten bei der
Terrorismusbekämpfung nachhaltig gefährden. Ein so spektakulärer
Fahndungserfolg wie die Festnahme der beiden Terrorverdächtigen am
letzten Sonntag wäre nicht mehr möglich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dem nicht tatenlos zusehen und
dafür sorgen, dass der Schutz der Bevölkerung nicht aufgrund eines
unzureichenden Gesetzes zur Umsetzung eines
Bundesverfassungsgerichtsurteils gefährdet wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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