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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Probleme mit dem Islam nicht ausblenden

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen von Vertretern muslimischer
Verbände, insbesondere des Islamrates, im Vorfeld eines Treffens mit
dem EKD-Vorsitzenden Bischof Huber und den heutigen Äußerungen des
Generalsekretärs der Milli Görus in der FAZ erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Ein Dialog mit muslimischen Verbänden darf Problemen nicht
ausweichen und auch Naivität ist nicht erlaubt. Diese Vorgabe von
Kardinal Lehmann und Bischof Huber für einen Dialog der Kirchen mit
dem Islam ist richtig und gilt auch für einen Dialog der Politik mit
muslimischen Verbänden.
Natürlich gibt es für einen solchen Dialog Bedingungen. Es gibt
einen Kanon von Überzeugungen und Werten, die Deutschland als
freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Gemeinwesen
definieren, das auf dem christlichen Wertefundament beruht. Das
beeinhaltet auch die volle Akzeptanz der Gleichberechtigung von Mann
und Frau, das staatliche Gewaltmonopol und die Trennung von Staat und
Kirche. Die deutsche Verfassung muss in ihrem umfassenden
Bedeutungsgehalt auch von den in Deutschland lebenden Muslimen
vollständig und uneingeschränkt akzeptiert werden. Die
Entfaltungsmöglichkeiten, die der religiöse Pluralismus den Muslimen
in unserem Land einräumt, enden dort, wo deren Wirken die
Anforderungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht
mehr erfüllt. Im Falle des einzelnen muslimischen Verbandes
„Islamrat“, der sich im Rahmen des Dialoges derzeit exponiert und der
von der vom Verfassungsschutz beobachteten Milli Görus beherrscht
wird, könnte das konkret bedeuten, die Verbindungen zu Milli Görus zu
beenden. Doch es ist Sache der Organisation und ihres Vorsitzenden,
der bis 2002 Generalsekretär der Milli Görus war, selbst, diese
Probleme zu erkennen und zu lösen.
Zudem besteht die Schwierigkeit, dass die Muslime keine zentralen
Ansprechpartner gebildet haben, unvermindert fort. Keine Lösung
hierfür sind die von Rot-Grün durch die Integrationsbeauftragte Beck
und Innenminister Schily geforderten Rechtsänderungen mit Ziel der
staatskirchenrechtliche Anerkennung des Islam und einer rechtlichen
Gleichstellung des Islam mit den Christlichen Kirchen und der
israelitischen Kultusgemeinde. Die Union lehnt das entschieden ab.
Die Verleihung des Körperschaftsstatus nach Art. 140 GG, 137 Abs. 5
Satz 2 WRV scheitert rechtlich an der religionsbedingten
Schwierigkeit der Muslime, sich in einer den verfassungsrechtlichen
Anforderungen der genannten Normen entsprechenden Weise zu
organisieren. Eine Ermäßigung der Voraussetzungen für die Verleihung
des Körperschaftsstatus unter Hinweis auf die große Anzahl der in
Deutschland lebenden Muslime ist rechtlich nicht haltbar und sachlich
verfehlt. Hingegen wären mit der Anerkennung als Körperschaft des
öffentlichen Rechts eine Fülle z.T. sehr bedeutender rechtlicher
Vorteile verbunden. Zu nennen sind z. B. das Besteuerungsrecht mit
Hilfe staatlicher Finanzämter (Art. 137 Abs. 6 WRV), umfangreiche
Steuerprivilegien, der erweiterte Schutz eigener Betätigung
(Zeugnisverweigerungsrechte, besondere staatliche
Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb kultischer
und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen),
Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge),
Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht
(Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der Religionsgemeinschaft
als Mitglied).
Äußerungen des jetzigen Generalsekretärs der vom Verfassungsschutz
als verfassungsfeindlich eingeschätzten Milli Görus, wonach sich die
Milli Görus von einer EU-Mitgliedschaft der Türkei Rückenwind erwarte
und ihr ein EU-Beitritt der Türkei ein „Herzensanliegen“ sei, sollten
der Bundesregierung zur Mahnung gereichen und sie zum erneuten
Überdenken ihrer bisherigen Beitrittspolitik veranlassen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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