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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Müller/Weiß: Rot/Grün erleidet Rentendebakel

Berlin (ots)

Zur heutigen öffentlichen Anhörung des
langfristigen Rentenpakets der Regierungskoalition erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, sowie die zuständigen
Berichterstatter, Hildegard Müller MdB und Gerald Weiß MdB:
Die heutige öffentliche Anhörung zur Rentenreform ist für Rot-Grün
zu einem Debakel geworden. Zentrale Eckpunkte des Reformpakets sind
nach dem nahezu einhelligen vernichtenden Urteil der Sachverständigen
nicht mehr haltbar. Dies betrifft insbesondere die geplante
Streichung des Niveausicherungszieles. Das Sicherungsziel der
gesetzlichen Rente wird allein der Beitragsstabilisierung geopfert.
Die Folge ist ein „nach unten offenes Rentenniveau“, so das
ernüchternde Urteil der Sachverständigen in der heutigen öffentlichen
Anhörung des langfristigen Rentenpakets der Bundesregierung. Noch vor
drei Jahren wurde mit der Riester-Reform ein Rentenniveau von 67% bis
zum Jahr 2030 versprochen. Damit sollte „der breite gesellschaftliche
Konsens für die Rentenreform bekräftigt“ werden, heißt es vollmundig
im Entschließungsantrag von Rot-Grün vom 25.1.2001 (BT-Drs. 15/5164).
Drei Jahre später will die Regierung hiervon nichts mehr wissen. Nach
dem vorliegenden Gesetzentwurf, der ganz offensichtlich nicht mit dem
zweiten Rentenpaket der Bundesregierung, dem Alterseinkünftegesetz,
abgestimmt ist, mutet sie den Menschen im Jahr 2030 ein Rentenniveau
von 52,2% zu, das bis zum Jahr 2040 sogar auf unter 50% sinken wird.
Ein solcher freier Fall ohne Aussage zum Leistungsniveau der
gesetzlichen Rente ist nicht akzeptabel, weil die Menschen dann
überhaupt nicht wissen, in welchem Umfang sie privat oder betrieblich
ergänzend vorsorgen müssen.
Auch die weiteren von Rot-Grün geplanten Maßnahmen sind
konzeptionslos. Die alleinige Anhebung der Altersgrenze bei der
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist
reine Effekthascherei. Denn den kurzfristigen Entlastungen stehen
langfristig Belastungen gegenüber, weil bei einem späteren
Renteneintritt die Rentenabschläge nicht anfallen und den
Versicherten zudem durch die zusätzlichen Beitragsleistungen
entsprechend höhere Leistungen zustehen. So unterstellt selbst der
Gesetzentwurf für diese Maßnahme eine Belastung der Rentenfinanzen
für das Jahr 2030 von 0,1%-Punkten, das entspricht 1 Mrd. Euro. Mit
nachhaltiger Rentenpolitik hat dies nichts zu tun. Die Bezeichnung
des Gesetzentwurfs „Sicherung der nachhaltigen
Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung“ ist
reiner Etikettenschwindel.
Die weiter vorgesehene Streichung der Anrechnungszeiten bei Schule
und Studium bedeutet für alle heute unter 60-jährigen Versicherten
mit einer dreijährigen Schulausbildung eine monatliche
Rentenminderung von bis zu 58,80 Euro. Ausreichender Vertrauensschutz
für rentennahe Jahrgänge ist für Rot-Grün offenbar ein Fremdwort.
Zudem sind weder die unterschiedliche rentenrechtliche
Berücksichtigung von akademischer und nichtakademischer Ausbildung
noch die Unterscheidung zwischen schulischer und beruflicher
Ausbildung bei der Rente nachvollziehbar. Beide Maßnahmen schaffen
lediglich neue rechtliche Probleme, so die nahezu einhellige Aussage
der Sachverständigen in der Anhörung.
Zustimmung erhielt die Regierung zwar für den Plan, die
Rentenreserve mittelfristig auf 1,5 Monatsausgaben aufzufüllen. Aber
auch diese Maßnahme müsse nach Aussage der Sachverständigen
korrigiert und mit einer schrittweisen Anhebung der gesetzlichen
Untergrenze der Rentenreserve verbunden werden. Wer allerdings wie
Rot-Grün in den letzten Jahren die Reserven systematisch geplündert
und die gesetzliche Rente in die größte Finanzkrise seit Bestehen der
Bundesrepublik geführt hat, muss sich die Frage gefallen lassen, wie
ernst er es mit der Konsolidierung der Rentenrücklage meint. Guter
Wille allein genügt nicht, zumal noch in diesem Jahr das nächste
Rentenloch droht. So haben in der Anhörung die Rentenversicherer für
die Rentenfinanzen in diesem Jahr keine Entwarnung geben können. Im
Gegenteil: In Folge der von Rot-Grün Ende 2003 beschlossenen
Absenkung der Rentenreserve auf nur noch 0,2 Monatsausgaben besteht
die Gefahr, dass die Rentenversicherungsträger die Rentenzahlungen in
Laufe dieses Jahres nicht mehr aus eigener Kraft erbringen können.
Spätestens im Herbst 2004 droht die Rente auf Pump. Eine Anhebung des
Rentenbeitrags für das Jahr 2005 und eine Nachbesserung der Reform
Ende 2004 steht damit schon heute fest. Mit einer solchen kurzatmigen
Rentenpolitik verspielt Rot-Grün auch noch das letzte Vertrauen in
die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung – bei
Rentnern und Beitragszahlern gleichermaßen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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